Autor Thema: [HE] Wartezeit Beförderung von A10 nach A11  (Read 7445 times)

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Antw:Wartezeit Beförderung von A10 nach A11
« Antwort #15 am: 20.06.2023 22:48 »
Uff. Beim Bund jeweils 2 Jahre bis A12. Zumindest wenn die Beurteilung stimmte.

Es gibt bem Bund 2 Jahre Mindestwartezeit?

Bei uns in einer Bundesoberbehörde beträgt die Mindeststandzeit 1 Jahr.
Im gD und mD ist das auch die Regel für die Eingangsämter bei uns. A6-Stellen haben nicht einmal im Stellenplan.

Angelsaxe

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Antw:Wartezeit Beförderung von A10 nach A11
« Antwort #16 am: 21.06.2023 06:37 »
Vollkommen unterschiedlich.

In benachbarten Kommunen in NRW teilweise mehrere Jahre, teilweise auch nur ein Jahr.
Wenn den jeweiligen Vorgesetzen dein Gesicht gefällt ist vieles möglich.  ;D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

dojobiy357

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Antw:Wartezeit Beförderung von A10 nach A11
« Antwort #17 am: 30.06.2023 20:16 »
...Stellenbündelung wie beim Bund oder Land (wo durchbefördert werden kann), kennt man bei den Kommunen nicht...
Ist doch ein Riesen-Vorteil: Man muss sich einfach nur auf eine nächsthöhere (Plan-)Stelle bewerben und wird dann, mangels Beförderungsranklisten bei der Topfwirtschaft, auch befördert. Beim BRH wollten die mir mal was von "ja, alle zwei Jahre beurteilen wir und wenn sie gut genug sind, DANN ..." erzählen. Hab dankend abgelehnt.

Phoenix

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Antw:Wartezeit Beförderung von A10 nach A11
« Antwort #18 am: 30.06.2023 20:55 »
...Stellenbündelung wie beim Bund oder Land (wo durchbefördert werden kann), kennt man bei den Kommunen nicht...
Ist doch ein Riesen-Vorteil: Man muss sich einfach nur auf eine nächsthöhere (Plan-)Stelle bewerben und wird dann, mangels Beförderungsranklisten bei der Topfwirtschaft, auch befördert. Beim BRH wollten die mir mal was von "ja, alle zwei Jahre beurteilen wir und wenn sie gut genug sind, DANN ..." erzählen. Hab dankend abgelehnt.

Dachte der BRH ist eine der Behörden die sogar jährlich durchbefördern

Beamter auf Schlafentzug

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Antw:Wartezeit Beförderung von A10 nach A11
« Antwort #19 am: 03.07.2023 10:49 »
In MV darf man mit 9-15 Jahren rechnen

Mein Dienstherr (in M-V) hat mich tatsächlich zwei Monate nach Ablauf der Beförderungssperrfrist von 2 Jahren befördert. Ich hoffe, dass diese unterirdischen Wartezeiten der Vergangenheit angehören. Die Behörden können es sich langsam nicht mehr leisten, das Personal mit solch einer Verfahrensweise zu "vergraulen".

Meierheim

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Antw:Wartezeit Beförderung von A10 nach A11
« Antwort #20 am: 04.07.2023 13:16 »
In MV darf man mit 9-15 Jahren rechnen

Mein Dienstherr (in M-V) hat mich tatsächlich zwei Monate nach Ablauf der Beförderungssperrfrist von 2 Jahren befördert. Ich hoffe, dass diese unterirdischen Wartezeiten der Vergangenheit angehören. Die Behörden können es sich langsam nicht mehr leisten, das Personal mit solch einer Verfahrensweise zu "vergraulen".

In Bayern gibt es teils noch längere Wartezeiten, manchmal die erste Beförderung erst kurz vor der Pensionierung...

bettelmusikant

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Antw:[HE] Wartezeit Beförderung von A10 nach A11
« Antwort #21 am: 06.07.2023 13:29 »
Ausnahmen sind doch möglich, auch in Hessen:

"Über Ausnahmen von Abs. 1 [Die Beamtin oder der Beamte darf nicht befördert werden im gehobenen und im höheren Dienst vor Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Beförderung] entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Landespersonalamts im Einvernehmen mit dem für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerium und im Benehmen mit der Landespersonalkommission, soweit sie nicht nach § 23 Abs. 2 Nr. 6 durch Rechtsverordnung geregelt sind. Erhebt die Landespersonalkommission Bedenken, so entscheidet die Landesregierung. Bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bedürfen Ausnahmen der Zustimmung der Direktorin oder des Direktors des Landespersonalamts und der obersten Dienstbehörde.

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