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Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

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lllJohnlll:
Hallo zusammen,

welche Erfolgschancen hat man bei dem Antrag auf Höhergruppierung?
Ich werde in E10S6 eingruppiert und eingestuft.
Wann darf ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen?
Mit meinen Abschüssen könnte ich höchsten die E12 erreichen, in der Stufe 6 (E12S6) würde das meinem jetzigen Gehalt aus der Privatwirtschaft entsprechen.

Ich habe eine Stelle, die perfekt zu mir passt und ich perfekt zu der Stelle. Allerdings ist die Stelle mit E10 ausgeschrieben.
Ich frage mich jetzt, wie ich (realistisch) E12S6 erreichen kann.

Vielen Dank

John

PS: habe morgen das Vorstellungsgespräch und freu mich schon :-)



Unknown:
Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung. Du musst dafür sorgen das der Arbeitgeber dir Tätigkeiten der E12 überträgt.

Börnie:
Sollte der Antrag abgelehnt werden, musst du zwingend Widerspruch einlegen! Sollte der Arbeitgeber darauf nicht reagieren, würde ich Amnesty International wegen Verletzung des Menschrechts auf Höhergruppierung einschalten!

lllJohnlll:

--- Zitat von: Unknown am 20.06.2023 16:36 ---Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung. Du musst dafür sorgen das der Arbeitgeber dir Tätigkeiten der E12 überträgt.

--- End quote ---

Danke, habe ich verstandene.
Wenn ich in E10 S6 eingestuft bin und möchte in E12 Eingruppiert werden. Behalte ich die Stufe? (Ich weis: Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung.)

Viele Grüße

MoinMoin:

--- Zitat von: lllJohnlll am 20.06.2023 17:12 ---
--- Zitat von: Unknown am 20.06.2023 16:36 ---Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung. Du musst dafür sorgen das der Arbeitgeber dir Tätigkeiten der E12 überträgt.

--- End quote ---

Danke, habe ich verstandene.
Wenn ich in E10 S6 eingestuft bin und möchte in E12 Eingruppiert werden. Behalte ich die Stufe? (Ich weis: Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung.)

Viele Grüße

--- End quote ---
Im TVöD Bund wird stufengleich höhergruppiert.
Man verliert seine Stufenlaufzeiten, was bei der Stufe 6 egal ist, solange keine Stufe 7 eingeführt wird  :o

Und keine Ahnung was da im  § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund drin steht, aber Ü dürfte für Überleitung stehen und du wirst nicht übergeleitet.

Wenn du mehr als die EG10 haben willst, dann musst du den AG davon überzeugen, dass es
a) Tätigkeiten im Hause gibt die der EG12 entsprechen
b) Diese Tätigkeiten im ausreichendem Umfang benötigt werden.
c) Er dir diese Tätigkeiten überträgt, damit du entsprechend eingruppiert wirst.

Alternative:
Du musst den AG davon überzeugen, dass deine Tätigkeiten der EG12 entsprechen und du höhergruppiert wirst.

Alternative:
Du musst den Ag davon überzeugen, dass du egal was du für auszuübenden Tätigkeiten und deren tariflichen Wertigkeit hast. Der Ag dir über oder außertariflich die EG12 zahlen sollte, damit du bleibst: Wie er es begründet sein Problem.

Viele Erfolg morgen.

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