Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Iamlost:
Gerade gelesen bei verdide.. Das wäre schon ungerecht aber naja kann man nicht ändern
Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.
EiTee:
--- Zitat von: Iamlost am 22.06.2023 13:37 ---Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.
--- End quote ---
Das ist so auch korrekt.
Des Weiteren zählt nicht, dass 2023 Elternzeit in Anspruch genommen wird sondern das Verhältnis am jeweiligen Stichtag.
Iamlost:
OK ich bin seit März in Elternzeit und ärgere mich gerade das mir das dann nicht zusteht oder verstehe ich das falsch?
EiTee:
Das ist korrekt.
McOldie:
--- Zitat von: Iamlost am 22.06.2023 13:43 ---OK ich bin seit März in Elternzeit und ärgere mich gerade das mir das dann nicht zusteht oder verstehe ich das falsch?
--- End quote ---
Wenn Du vor der Elternzeit in der Zeit vom 1.1.23 bis zum Beginn der Elternzeit im März einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen hast und am 1.5.23 noch im Arbeitsverhältnis stehst (während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter, es ruht lediglich) hast du Anspruch auf die Einmalzahlung.
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