Was hat das LOB damit zu tun? Da hat doch jede Behörde eigene Richtlinien wann die zahlen und wann nicht.
Die LOB ist ein Leistungs*entgelt*, das tariflich vorgesehen ist. Da es oft für das vorhergehende Jahr gezahlt wird, ist das also in Elternzeit ggf ein Entgelt, das un der EZ gezahlt wird. Voraussetzung für die Inflationsprämie ist,d ass ein AV nesteht, was in der EZ der Fall ist, und an mindestens einem der Tage im Bezugszeitraum Entgelr gezahlt wurde. Insofern können dirch die LOB in gewissen Fällen die Voraussetzungen erfüllt sein, so dass eben auch in EZ ein Ansprich auf die Inflationsprämie besteht.
Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzugnen jedoch bereits durch den Zuschuss zumMutterschaftsgeld erfüllt, die Rückforderung des AG hat keine Grundlage.