Autor Thema: In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu  (Read 29530 times)

McOldie

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #15 am: 07.09.2023 15:46 »
Hab hier die gleiche Situation.

Die KAV sieht es aber so, dass am Monatsersten Entgeltanspruch bestanden haben muss. Da während der Elternzeit keiner besteht, gibts es keine Inflationsprämie.

Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn, aber so sehen die das wohl.
Wäre interessant zu erfahren wie das beim Bund gehandhabt wird und was die Gewerkschaft dazu sagt.

Ich halte die Auffassung für falsch. Während der Arbeitszeit bestand ein Arbeitsverhältnis mit einer unveränderten Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wurde durch die Elternzeit nicht auf "Null"gesetzt. Der Arbeitsvertrag bleibt unverändert. Während der Elternzeit ruht lediglich das Arbeitsverhältnis. Das BAG definiert das Ruhen des Arbeitsverhältnisses in ständiger Rechtsprechung als einen Rechtszustand, in dem die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, d. h. die Pflicht der Beschäftigten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind.
Wenn die sonstigen Voraussetzungen (z.B. an mindestens 1 Tag Entgeltanspruch) erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf die Prämie.

SchrödingersKatze

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #16 am: 07.09.2023 22:54 »
Habe beim KAV schon die Formulierung gelesen "Arbeitsgerichte könnten anderer Auffassung sein." Im Zweifelsfall nicht so schnell abwimmeln lassen.

Opa

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #17 am: 08.09.2023 11:17 »
Hab hier die gleiche Situation.

Die KAV sieht es aber so, dass am Monatsersten Entgeltanspruch bestanden haben muss. Da während der Elternzeit keiner besteht, gibts es keine Inflationsprämie.

Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn, aber so sehen die das wohl.
Wäre interessant zu erfahren wie das beim Bund gehandhabt wird und was die Gewerkschaft dazu sagt.

Ich halte die Auffassung für falsch. Während der Arbeitszeit bestand ein Arbeitsverhältnis mit einer unveränderten Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wurde durch die Elternzeit nicht auf "Null"gesetzt. Der Arbeitsvertrag bleibt unverändert. Während der Elternzeit ruht lediglich das Arbeitsverhältnis. Das BAG definiert das Ruhen des Arbeitsverhältnisses in ständiger Rechtsprechung als einen Rechtszustand, in dem die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, d. h. die Pflicht der Beschäftigten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind.
Wenn die sonstigen Voraussetzungen (z.B. an mindestens 1 Tag Entgeltanspruch) erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf die Prämie.
Korrekt ausgedrückt: Während der Elternzeit ruht lediglich das Beschäftigungsverhältnis, das Arbeitsverhältnis besteht. Da im TV auf das Arbeitsverhältnis und nicht auf das Beschäftigungsverhältnis abgestellt wird, besteht ein Anspruch auf das Inflationsgedöns.

Christina

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #18 am: 14.11.2023 13:10 »
Hi zusammen,
Bei mir ist es genau anders rum. Ich hab die inflationsprämie im Juni bekommen, obwohl ich seit Januar in Elternzeit bin. Jetzt soll ich sie zurück zahlen. Geht das?
Danke für eine Info und Grüße

SchrödingersKatze

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #19 am: 14.11.2023 15:18 »
War der Januar komplett EZ oder einzelne Tage Zuschuss zum Mitterschaftsgeld?
 Wurde dieses Jahr LOB gewährt?

brian

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #20 am: 14.11.2023 15:32 »
Was hat das LOB damit zu tun? Da hat doch jede Behörde eigene Richtlinien wann die zahlen und wann nicht.

Christina

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #21 am: 14.11.2023 16:30 »
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Mitte Februar. Ab da dann EZ. Ich hab einmal gelesen, wenn der AG möchte, kann er es auch in Elternzeit zahlen. Ich denke bei mir war es einfach ein Versehen, das ihnen jetzt aufgefallen ist. Möchte es aber nicht wieder hergeben. 🤷‍♀️

Cico1901

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #22 am: 14.11.2023 16:46 »
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Mitte Februar. Ab da dann EZ. Ich hab einmal gelesen, wenn der AG möchte, kann er es auch in Elternzeit zahlen. Ich denke bei mir war es einfach ein Versehen, das ihnen jetzt aufgefallen ist. Möchte es aber nicht wieder hergeben. 🤷‍♀️

Lt. dem TV Inflationsausgleich muss das Arbeitsverhältnis am 1. Mai bestanden haben (sollte bei der Elternzeit ja so sein) und an mindestens einem Tag zwischen dem 1.1.-31.5. Anspruch auf Entgelt bestand. Ich hätte jetzt gesagt, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist Entgelt und somit sind beide Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und die Zahlung damit in Ordnung.

Maggus

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #23 am: 14.11.2023 16:49 »
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Mitte Februar. Ab da dann EZ. Ich hab einmal gelesen, wenn der AG möchte, kann er es auch in Elternzeit zahlen. Ich denke bei mir war es einfach ein Versehen, das ihnen jetzt aufgefallen ist. Möchte es aber nicht wieder hergeben. 🤷‍♀️

In Zeiten des Mutterschutzes zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. einen Zuschuss weiter.
Damit ist eine der Voraussetzung erfüllt. Wenn das Arbeitsverhältnis am 01. Mai 2023 noch bestand, ist auch die 2. Voraussetzung für den Erhalt des Inflationsausgleichs 2023 von 1.240 € (Vollzeitarbeitsverhältnis) erfüllt.
Demzufolge wurde die Auszahlung zurecht vom AG vorgenommen und eine Rückforderung ist nicht korrekt.

Wie begründet denn der AG seine Rückforderung?

SchrödingersKatze

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #24 am: 16.11.2023 00:02 »
Was hat das LOB damit zu tun? Da hat doch jede Behörde eigene Richtlinien wann die zahlen und wann nicht.

Die LOB ist ein Leistungs*entgelt*, das tariflich vorgesehen ist. Da es oft für das vorhergehende Jahr gezahlt wird, ist das also in Elternzeit ggf ein Entgelt, das un der EZ gezahlt wird. Voraussetzung für die Inflationsprämie ist,d ass ein AV nesteht, was in der EZ der Fall ist, und an mindestens einem der Tage im Bezugszeitraum Entgelr gezahlt wurde. Insofern können dirch die LOB in gewissen Fällen die Voraussetzungen erfüllt sein, so dass eben auch in EZ ein Ansprich auf die  Inflationsprämie besteht.

Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzugnen jedoch bereits durch den Zuschuss zumMutterschaftsgeld erfüllt, die Rückforderung des AG hat keine Grundlage.

Christina

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #25 am: 16.11.2023 20:42 »
Mega, danke für eure ganzen Infos.
Es kam nur eine Nachricht von der externen Firma die das Gehalt ausbezahlt, dass mir zuviel bezahlt wurde und ich es zurück zahlen muss.
Aber dann werde ich es auch nicht zurück geben. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Februar also in diesem Zeitraum.
Danke nochmals!