Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung
Smartie95:
Abteilung mit 2 Sachbearbeitern, alle Stellen sind in EG 9a bewertet. Neuer Kollege (Quereinsteiger aus anderer Abteilung) wird zwangsversetzt in unsere Abteilung und erhält direkt EG 9b. Hat keine höherwertigen Aufgaben oder mehr Arbeit als die Kollegen. Wie kann sowas sein? Können meine Kollegen und ich aufgrund dessen eine Höhergruppierung in EG 9b beantragen?
FearOfTheDuck:
Antrag auf HG gibt es nicht. Insofern die übertragene Tätigkeit der 9b entspricht, solltet ihr den AG zur korrekten Auszahlung des Entgelts auffordern mit entsprechend wirksamer Geltendmachung. Fruchtet solches nicht, hilft die Eingruppierungsfeststellungsklage die Rechtsmeinung des AG zurecht zu rücken. Sofern er sich denn tatsächlich irrt.
Smartie95:
Unsere Stellen entsprechen nicht EG 9b.
Ist mir ein Rätsel weshalb eine nicht annähernd ausgebildete Person mit wenig Berufserfahrung in diesem Bereich höher eingruppiert wird als der Rest. Ist sehr demotivierend.
Joe kommunal:
Wo ist Dein Problem?
Wenn Dein Kollege "zwangsversetzt" (was soll das sein?) wurde, soll ihm auch noch der Lohn gekürzt werden?
Andernfalls bekommt er eben Schmerzensgeld, weil er bei Euch rumsitzen muss.
VG
FearOfTheDuck:
Zumal auch die EG 9b für den Kollegen durchaus korrekt sein kann.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version