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Bewerbung auf A12 Stelle als A12er
Sokrates:
Hi Leute
bei uns in der Abteilung wird demnächst eine A12 Stelle ausgeschrieben die genau die Tätigkeit beinhaltet die mich schon lange interessiert. Ich bin schon A12 und würde mich da gerne drauf bewerben.
Fragen dazu: Ich habe noch eine Beurteilung von meiner A11 Stelle, gilt die weiterhin oder muss mein Chef mir eine Anlassbeurteilung machen? Benötige ich die vor der Ausschreibung oder wie ist da das vorgehen? Kann ich einfach meine A11 Beurteilung hochladen und die veranlassen das dann?
Ich will ungern vorher mit meinem Chef drüber reden, da er eigentlich nicht will das ich die Tätigkeit die ich momentan mache unbesetzt ist.
Und stimmt es da eine "Amtsgleiche Umsetzung" A12 zu A12 bevorzugt behandelt wird, da es dort keine Beförderung oder Neueinstellung bedarf?
Umlauf:
--- Zitat von: Sokrates am 23.06.2023 07:23 ---
Und stimmt es da eine "Amtsgleiche Umsetzung" A12 zu A12 bevorzugt behandelt wird, da es dort keine Beförderung oder Neueinstellung bedarf?
--- End quote ---
Da dürfte jede Behörde ihre eigene gelebte Praxis haben.
Sokrates:
Ah ok, da gibt es keine allgemeingültige Regelung
Opa:
Im Rahmen der Bestenauslese nach Eignung, Leistung und Befähigung hast du als Statusbewerber gegenüber einem Beförderungsbewerber einen Vorteil. Die dienstliche Beurteilung des A12er hat mehr Gewicht bei der Auswahl als die des A11er.
Es kann also bei der Auswahlentscheidung durchaus schwierig für dich werden, wenn sich jemand mit einer gleichwertigen Beurteilung nach A12 ebenfalls bewirbt.
PolareuD:
Das hängt davon ab wie der Dp ausgeschrieben wird. Falls mit der Ausschreibung des Dp eine Förderungsentscheidung getroffen werden soll, dann wird deine Bewerbung nur im Rahmen einer Interessenbekundung mit betrachtet.
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