Autor Thema: Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis  (Read 6738 times)

Sanni

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Hallo! Ich habe einen Versetzungsantrag in ein anderes Bundesland gestellt, da ein Elternteil an Alzheimer erkrankt ist und ich mit bei der Pflege usw. helfen möchte. Das andere Bundesland hätte eine Stelle für mich, aber da es keinen Tauschpartner gibt und man mich nicht so gehen lässt, wurde mir vom jetzigen Dienstherrn gesagt, ich müsste mich entlassen lassen.

Theoretisch hätte ich auch eine Option im Angestelltenverhältnis, aber jetzt habe ich gelesen, dass ein Beamtenverhältnis nicht im TV-L angerechnet wird.

Hat jemand Erfahrung mit Versetzung ohne Tauschpartner mit meinem genannten Grund oder auch Erfahrung wegen Anerkennung meiner Berufserfahrung als Beamtin und dann Angestellte?

Vielen Dank schon mal, denn langsam bin ich echt am Verzweifeln!

LG

ISN

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #1 am: 25.06.2023 10:01 »
Wenn dein Dienstherr dich nicht versetzen will, aber dein potentieller neuer Dienstherr bereit wäre, dich zu ernennen, endet damit das alte Beamtenverhältnis. Das ist eine sogenannte Raubernennung. Bei einer Versetzung hätte dein bisheriger Dienstherr dagegen die Chance, den Zeitpunkt zu bestimmen. Vielleicht lässt sich das ja als Verhandlungsmasse nutzen. Die Frage wäre aber auch, ob es ermessensfehlerfrei wäre, wenn dein Versetzungsantrag abgelehnt würde.
Ansonsten könntest du noch versuchen, dich beurlauven zu lassen. Während der Beurlaubung könntest du befristet ein Arbeitsverhältnis aufnehmen.

Sanni

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #2 am: 25.06.2023 10:27 »
Hallo! Danke für die Antwort. Eine Raubernennung möchte der potenzielle neue Dienstherr nicht. Beurlaubung ist auch nicht möglich. Bei allen Optionen wurde nur gesagt, dass nicht genug Personal da ist und die dienstlichen Belange vorgehen. Die Gründe für meinen Antrag kann jeder nachvollziehen, aber das war es dann auch. Es wurde auch gesagt, wenn man bei mir eine Ausnahme machen würde mit der Versetzung ohne Tauschpartner, wollen das alle Anderen auch.

LG

ISN

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #3 am: 25.06.2023 11:59 »
Du solltest deine Versetzung ruhig beantragen. Wenn dein Antrag tatsächlich abgelehnt wird, kannst du dich immer noch entlassen lassen. Und vielleicht findet sich ja doch noch ein  Tauschpartner. Den könntest du ja auch selber suchen.

Sanni

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #4 am: 25.06.2023 13:55 »
Versetzung wurde schon abgelehnt. Tauschpartner gibts in dem neuen Bundesland derzeit nicht, dann müsste es ja auch ein adäquater Tauschpartner sein. Ich hab A9. Bei dieser Krankheit hat man ja leider auch nicht ewig Zeit zu warten.

Ich versteh nur nicht wieso man nicht den Einzelfall anschaut, sondern das pauschal ablehnt.

Danke und LG

MoinMoin

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #5 am: 25.06.2023 13:56 »
Beim Wechsel in das Angestelltenverhältnis, kann der AG dir deine gesamten beruflichen Zeiten anerkennen, so dass du in Stufe 6 einsteigen kannst, sofern du es forderst und der AG es machen will.

Eukalyptus

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #6 am: 25.06.2023 19:46 »
Recherchiere auch mal zum Thema "Altersgeld", wenn es denn schon zur Entlassung kommt.

Sanni

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #7 am: 26.06.2023 09:53 »
Danke. Mit dem Thema „Altersgeld“ habe ich mich auch schon beschäftigt.

LG

FGL

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #8 am: 28.06.2023 15:54 »
Ich versteh nur nicht wieso man nicht den Einzelfall anschaut, sondern das pauschal ablehnt.
Ich habe jetzt nicht herausgelesen, dass man sich den Einzelfall nicht angesehen hätte. Dies ist bei der Ermessensentscheidung über den Versetzungsantrag immer zu tun. Dass die dienstlichen Belange überwiegen, ist nicht auszuschließen. Wie die Abwägung vorgenommen wurde, muss sich ja aus der Begründung der Ablehnung ergeben. Sollte die Entscheidung ermessensfehlerhaft sein, wäre das der Angriffspunkt. Aber: Du hast nur Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Ein Anspruch auf Versetzung kann sich nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null ergeben. 

clarion

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #9 am: 01.07.2023 21:27 »
Hallo,

und was ist mit der Fürsorgepflicht? Und was hat der bisherige Dienstherr davon, wenn Sanni sich entlassen lässt? Dann wäre sie/er auch weg.

FGL

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #10 am: 02.07.2023 09:44 »
Hallo,

und was ist mit der Fürsorgepflicht?
Die begründet keinen Anspruch auf eine beantragte Versetzung.

Sanni

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #11 am: 03.07.2023 05:28 »
Hallo!

Zum Thema „Einzelfall“ hat man mir nur gesagt, dass man zwar Verständnis für meine Situation hat, aber es um die Signalwirkung geht, die es auf alle hätte, die auch einen Versetzungsantrag gestellt haben. Mir wurde auch gesagt, dass halt zu wenig Leute da sind und viele von den neuen Kollegen gleich wieder gehen oder sich erst gar keine Urkunde geben lassen. Mir wurde auch gesagt „Vereinbarkeit von Familie und Pflege endet an der Landesgrenze“ oder auch ich könne ja 2x die Woche Homeoffice machen und quasi pendeln (schlecht bei knapp 5 Stunden Bahnfahrt für eine Strecke).

LG

Retels

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Antw:Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis
« Antwort #12 am: 18.07.2023 12:13 »
Beurlaubung ist auch nicht möglich.

Was sagt denn der Personalrat zur Ablehnung des Anspruchs auf Pflegezeit und Familienpflegezeit?