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Anerkennung von Erfahrung im TV-L, wenn man aus Beamtenverhältnis kommt

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E15TVL:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 25.06.2023 18:47 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 25.06.2023 08:35 ---Tariflich steht dir dann eine Einstellung in Stufe 3 zu.

--- End quote ---

Das ist falsch. Die Zeiten im Beamtenverhältnis stellen gerade eben keine einschlägige Berufserfahrung dar. …

--- End quote ---
Interessant. Steht das irgendwo bzw. gibt es Urteile dazu? Würde mich schwer wundern wenn Tätigkeiten aus einem Beamtenverhältnis nicht „einschlägig“ im tarifvertraglichen Sinne sein können (dürfen).

Wabi Sabi:
In der Tat spielt die Form von Beschäftigung (also Arbeitsverhältnis, Beamtenverhältnis, Selbstständigkeit), in der die Berufserfahrung erworben wurde, für deren Berücksichtigung keine Rolle.

Siehe hierzu Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Absatz 2:
Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.

Wer in "alten Zeiten schwelgen möchte" ;), siehe auch:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=115472.0

E15TVL:
Danke für die Klarstellung.

Sanni:
Ich danke allen für die Beiträge.

LG

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