Hallo,
mir geht es um folgenden Fall:
Eine bisher im Bereich Berufsschule/Berufliches Gymnasium als TV-L Angestellte Lehrerin wird in Sachsen zum 1.3.2019 zur Beamtin auf Probe ernannt. Zum 1.3.2020 erfolgt nach der überdurchschnittlich guten Probezeitbeurteilung die verbeamtung auf Lebenszeit.
Zum 1.12.2019 wurde nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren die Stelle als Fachleiterin (bis zur A 14) mit ihr besetzt. Auf Nachfrage wurde ihr dann mitgeteilt, dass zunächste das Amt A 13 mit amtszulage durchlaufen werden muss, bevor die Beförderung nach A 14 erfolgen kann.
Zum 1.8.2023 wird die Stelle der stellvertetenden Scchulleiterin (bis A 15) mit ihr besetzt.
Meine Fragen dazu:
Aus welcher Vorschrift geht hervor, dass nach A13 noch die AZ durchlaufen werden muss, ehe die Beförderung erfolgen kann?
Kann die Beförderung nach A14 mit Antritt der Stelle als stellv. Schulleiterin erfolgen? Oder ist hier ggf. wieder eine Wartezeit/Regelbeurteilungsrunde einzuplanen?
Gibt es an Schulen Regelbeurteilungen aller 3 Jahre? Bei mir war gerade erst wieder eine, die davor 2019 (Ich bin LG 2.1).
Danke und viele Grüße