Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung förderlicher Zeiten bei Wechsel von TVöD in TV-L
Nerostar:
Hallo!
Können förderliche Zeiten aus der Berufserfahrung, welche man im Rahmen der TVöD Tätigkeit (Aktuell kurz vor Stufe 3 in S14 TVöD) erlangt hat, in das AV des TV-L übernommen werden? Die Stelle ist mit einer E12 bewertet. Die neue Tätigkeit umfasst auch Kinderschutzangelegenheiten.
Organisator:
Es können alle beruflichen Zeiten als förderlich betrachtet und auf die Stufen angerechnet werden, wenn es denn der neue Arbeitgeber so möchte. Dies wäre vor Vertragsabschluss zu verhandeln.
Nerostar:
--- Zitat von: Organisator am 26.06.2023 16:44 ---Es können alle beruflichen Zeiten als förderlich betrachtet und auf die Stufen angerechnet werden, wenn es denn der neue Arbeitgeber so möchte. Dies wäre vor Vertragsabschluss zu verhandeln.
--- End quote ---
Danke für die Antwort.
Also macht es m.M.n. am meisten Sinn, diese Frage nach dem Vorstellungsgespräch bei Kenntnis des Stellenzuschlages anzusprechen?
MoinMoin:
leider können förderliche Zeiten nur anerkannt werden, wenn es zur Deckung des Personalbedarfs notwendig ist.
D.h. i.A. dass du diese Anerkennung zur Bedingung machst.
Daher muss das vor Vertragsabschluß geregelt sein.
Wenn du es nach dem VG und der Zusage einforderst, dann hätte der AG den Nachteil, dass er im VG nicht im Gremium abklären kann, ob man deine Zeiten als förderlich anerkennen kann/will.
Wenn es also einen Mitbewerber gibt, dann würde der AG sicherlich so oder so dir sagen: Sorry wir geben nur Stufe x, wenn sie nicht wollen, dann kommt Kandidat #2
Auch müsste uU der PR danach nochmal über deine Einstellung zu den geänderten Bedingungen in die Mitbestimmung.
Meiner Meinung nach hat man bessere Karten, wenn man klar kommuniziert im VG, dass man erwartet, dass man förderliche Zeiten anerkannt bekommt.
E15TVL:
--- Zitat von: Nerostar am 26.06.2023 17:31 ---Also macht es m.M.n. am meisten Sinn, diese Frage nach dem Vorstellungsgespräch bei Kenntnis des Stellenzuschlages anzusprechen?
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--- Zitat von: MoinMoin am 26.06.2023 17:46 ---Meiner Meinung nach hat man bessere Karten, wenn man klar kommuniziert im VG, dass man erwartet, dass man förderliche Zeiten anerkannt bekommt.
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Ist denke ich Geschmackssache. Wenn du den Job unbedingt willst und ggf. auch mit Stufe 1 einstiegen würdest, würde ich das Thema "Stufen" im VG noch nicht ansprechen oder zumindest noch nicht verhandeln . Wenn sich der AG dann für dich entschieden hat, dann würde ich in die Stufenverhandlung einstiegen. Da du wahrscheinlich eh nur auf max. Stufe 3 abzielst, dürfte das auch kein all so großer Kampf werden.
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