Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfrist
Runner:
Ah ok :) super vielen Dank
Noch eine Frage... wenn ich zum 1.1. kündige, hab ich dann noch einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung? Bzw. darf ich sie mir behalten?
Grüße Markus
FearOfTheDuck:
Maßgeblich ist der 01.12., an dem das AV bestehen muss. Wenn du also zum 01.01.24 kündigst, bekommst du die JSZ in 2023.
Börnie:
...zum 1.1. wird man nicht kündigen können, sondern nur zum 31.12. ....
ElBarto:
Bitte beachten, wenn Du vor 31.03. kündigst ist evtl das "Weihnachtsgeld" ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Und wenn Du nach dem 30.06. Kündigst hättest Du den gesamten Jahresurlaub.
Bernstein:
Bezüglich Kündigungsfristen solltest du dich etwas genauer informieren. Vielleicht gibt dir dieser Link einen Hinweis.
https://www.arbeitsrecht-karlsruhe.de/wenn-arbeitnehmer-kuendigungsfristen-nicht-einhalten/
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