Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
Oskar22:
Hallo Zusammen,
mein Arbeitgeber beabsichtigt mich von der Entgeltgruppe E9c (Stufe 4) in die Entgeltgruppe SuE Tarif S 12 umzuwandeln.
Dies soll ohne meine Zustimmung erfolgen.
Ist das rechtlich möglich?
Welche Vor- und Nachteile hat so ein Wechsel?
Laut den Entgelttabellen ist der Bruttolohn dann geringer.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen
MoinMoin:
Tätigkeitsänderungen, die eine Änderung der Eingruppierung zur Folge haben, sind nur einvernehmlich möglich.
Oskar22:
Es gab keine Tätigkeitsänderung. Ich hatte mir die Stelle vor fünf Jahren bewerten lassen, mit dem Ergebnis der E9c. Die Personalleitung ist der Ansicht, dass die Änderung in die S12 keine Zustimmung meinerseits bedarf.
Thomber:
Die Gehaltshöhe und der Tarif ändern sich. Abgesehen von der Frage, warum man Deine Tätigkeit in einen anderen Tarif schieben möchte, denn das könnte ja auch zukünftige Vor-/Nachteile haben, sind beide Änderungen ja Arbeitsvertragsänderungen und die sind von beiden Vertragsparteien abzunicken.
MrBurnz:
--- Zitat von: Oskar22 am 28.06.2023 09:00 ---Hallo Zusammen,
mein Arbeitgeber beabsichtigt mich von der Entgeltgruppe E9c (Stufe 4) in die Entgeltgruppe SuE Tarif S 12 umzuwandeln.
Dies soll ohne meine Zustimmung erfolgen.
Ist das rechtlich möglich?
Welche Vor- und Nachteile hat so ein Wechsel?
Laut den Entgelttabellen ist der Bruttolohn dann geringer.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen
--- End quote ---
Kannst du kurz begründen wie du darauf kommst dass der Bruttolohn geringer sein soll?
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