Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TV V: Mehrjährige Studententätigkeit im gleichen Unternehmen und Stufenlaufzeit
Deibel:
Endgeldgruppe 2 als Student, danach Endgeldgruppe 10 als Angestellter. Die Verträge wurden regelmäßig lediglich geändert und waren jeweils für ein Jahr befristet (Grundlage §14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Cheers
ISN:
Wenn es sich um dasselbe Arbeitsverhältnis handelt, dessen Befristung verlängert wurde, handelt es sich um eine Höhergruppierung, die im TVöD stufengleich erfolgt. Wenn es sich dagegen um verschiedene Arbeitsverhältnisse handelt, ist es keine Höhergruppierung.
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