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TV V: Mehrjährige Studententätigkeit im gleichen Unternehmen und Stufenlaufzeit

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Deibel:
Endgeldgruppe 2 als Student, danach Endgeldgruppe 10 als Angestellter. Die Verträge wurden regelmäßig lediglich geändert und waren jeweils für ein Jahr befristet (Grundlage §14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Cheers

ISN:
Wenn es sich um dasselbe Arbeitsverhältnis handelt, dessen Befristung verlängert wurde, handelt es sich um eine Höhergruppierung, die im TVöD stufengleich erfolgt. Wenn es sich dagegen um verschiedene Arbeitsverhältnisse handelt, ist es keine Höhergruppierung.

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