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[BY] Neuer Familienzuschlag ab 01.04.2023

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Enigmau2540:
Hallo zusammen,

ich habe folgende Konstellation:

Ehemann Beamter Bund, vollzeitbeschäftigt
Ehefrau Beamtin Land Bayern, Teilzeitbeschäftigt (62,5 % der Wochenarbeitszeit)
2 Kinder im Familienzuschlag (bisher beim Ehemann)

Meine Frage:
Welchen Orts- und Familienzuschlag erhält die Ehefrau, wenn der neue Orts- und Familienzuschlag (2023) in Bayern zur Anwendung kommt und die beiden Kinder vom Ehemann zur Ehefrau im Familienzuschlag übertragen werden sollten?
Erhält die Ehefrau die Stufe 2 zu 100 % oder anteilig zur Wochenarbeitszeit?

Leider konnte das Personalamt hier keine Antwort geben...grr.

Vielen Dank schon mal für die Antworten....

Muenchner82:
Der Familienzuschlag müsste voll gewährt werden. Die Kinder leben ja nicht nur zu 62,5%

Beamter:

--- Zitat von: Muenchner82 am 30.06.2023 10:11 ---Der Familienzuschlag müsste voll gewährt werden. Die Kinder leben ja nicht nur zu 62,5%

--- End quote ---

Wollen Sie mit „müsste“ ihre persönliche moralische Haltung ausdrücken?

Bezogen auf die bestehende Norm liegen Sie falsch und helfen dem Themenersteller nicht weiter.

Analog der persönlichen quotierten Arbeitszeit.

sapere aude:

--- Zitat von: Beamter am 30.06.2023 11:32 ---
--- Zitat von: Muenchner82 am 30.06.2023 10:11 ---Der Familienzuschlag müsste voll gewährt werden. Die Kinder leben ja nicht nur zu 62,5%

--- End quote ---

Wollen Sie mit „müsste“ ihre persönliche moralische Haltung ausdrücken?

Bezogen auf die bestehende Norm liegen Sie falsch und helfen dem Themenersteller nicht weiter.

Analog der persönlichen quotierten Arbeitszeit.

--- End quote ---

§ 36 Abs. 5 Satz 6 BayBesoldungsgesetz:

Art. 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer oder eine der Anspruchsberechtigten im Sinn des Satzes 4 vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen.

Dies sollte hier der Fall sein! Also keine Kürzung der Familienzuschläge entsprechend der Teilzeit.

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