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Ausbildungsverkürzung Verwaltungsfachangestellter
sinkes:
Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, Fachrichtung Kommunal in NRW und denke drüber nach diese zu verkürzen. Das erste Jahr ist nun vorbei und da ich bereits eine Ausbildung habe würde diese Verkürzung das 2. und 3. Lehrjahr zusammenfassen, wodurch ich mir quasi das komplette zweite Jahr im Studieninstitut in Eigenarbeit nacharbeiten muss.
Hat irgendwer Erfahrungen mit einer Verkürzung bzw. kann mir hierzu sagen, ob man dies tun sollte oder nicht? Ist der Stoff in Eigenarbeit nacharbeitbar bzw. verpasst man viel wichtigen Stoff?
Das Studieninstitut ist dagegen, meine Kommune sagt selbst, dass mir hier aber keine Steine in den Weg gelegt werden. Meine Noten im ersten Lehrjahr sind soweit nicht zu beanstanden und wirklich viel "neues" habe ich hier bisher nicht gelernt. Die Entscheidung liegt also bei mir.
Danke im Voraus!
Bernstein:
Vielleicht erhälst du hier keine Antwort auf deine Fragen, da sich niemand mit dir vergleichen will?! Wie soll das jemand einschätzen, der dich nicht kennt, welches "Lernpotenzial" bei dir vorhanden ist.
Nebenbei, deine Frage hat auch nichts mit dem TVöD zu tun und gehört hier eigentlich nicht hin.
sinkes:
--- Zitat von: Bernstein am 30.06.2023 10:27 ---Vielleicht erhälst du hier keine Antwort auf deine Fragen, da sich niemand mit dir vergleichen will?! Wie soll das jemand einschätzen, der dich nicht kennt, welches "Lernpotenzial" bei dir vorhanden ist.
Nebenbei, deine Frage hat auch nichts mit dem TVöD zu tun und gehört hier eigentlich nicht hin.
--- End quote ---
Das die Frage nichts mit dem TVÖD zu tun hat mag sein, es gibt mir auch eher darum Erfahrungswerte von anderen zu erfragen, wie schwierig sie die Ausbildung an sich fanden, nicht darum, ob ich persönlich es schaffen würde. Schließlich sollten hier ein paar Leute rumgeistern die diese Ausbildung hinter sich haben und mitteilen können wie schwierig diese für ihr Empfinden war.
Aber danke.
Börnie:
Ich wüsste nicht das eine Verkürzung überhaupt möglich ist. In der Verordnung zur VFA Ausbildung von 1999 gibt es dazu zumindest keine Regelung. Daher wird auch wahrscheinlich das Studieninstitut dagegen sein, weil es wahrscheinlich keine rechtliche Möglichkeit zur Verkürzung gibt...
sinkes:
--- Zitat von: Börnie am 01.07.2023 01:44 ---Ich wüsste nicht das eine Verkürzung überhaupt möglich ist. In der Verordnung zur VFA Ausbildung von 1999 gibt es dazu zumindest keine Regelung. Daher wird auch wahrscheinlich das Studieninstitut dagegen sein, weil es wahrscheinlich keine rechtliche Möglichkeit zur Verkürzung gibt...
--- End quote ---
Die Vermutung hatte ich auch zunächst, allerdings findet bei der Ausbildung ja auch das Berufsbildungsgesetz Anwendung in dem eine Verkürzung der Ausbildungsdauer geregelt ist :D
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