Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Weiter- und Fortbildung während der Arbeitszeit
ivarderhilfreiche:
Hallo zusammen,
ist es zulässig bzw. wie ist es zu bewerten, wenn der AG eine Weiter- oder Fortbildung während der Arbeitszeit (Freistellung mit LFZ) bei der Stellenbewertung/-beschreibung berücksichtigt und dadurch die weiteren übertragenen Tätigkeiten "schwächer" dargestellt werden?
Beispiel: 15 % für Beschäftigtenlehrgang II
Danke vorab!
DoB:
Was sollte deine Weiterbildung bei der Stellenbewertung zu suchen haben? Es geht dabei ausschließlich um die Stelle und nicht um den Inhaber der Stelle.
Alien1973:
Gibt immer wieder Sachen die man so noch nicht gehört hat....
Diese Regelung kann man getrost in das Reich der Fabeln verweisen.
McOldie:
die Eingruppierung richtet sich nach der dauerhaft übertragenen Tätigkeit. Insoweit wäre das beschriebene Handeln nur "heiße Luft"
Alien1973:
Wenn wir schon diskutieren:
Wie ist der Begriff "dauerhaft" zu sehen?
Gilt eine Berufung von 4 Jahren als dauerhaft und rechtfertig eine Höhergruppierung? (natürlich nur bei passenden Tätigkeiten, mir geht's um die 4 Jahre)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version