Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann und mir eine Einschätzung zu meiner aktuellen Situation geben kann!
Seit November 2022 arbeite ich in Vollzeit bei meinem Unternehmen für das der TV-V gilt. Ich habe einen Masterabschluss und wurde in EG 9.1 eingruppiert. Zuvor habe ich bereits seit dem 01.01.22 im selben Unternehmen als Werkstudent gearbeitet.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Ressourcen in meinem Bereich (ich + 2 Werkstudenten + 1 Freelancer) zukünftig nicht mehr gebraucht würden und mir wurde ein Sachbearbeiterjob in einer komplett fachfremden Abteilung mit EG 6.2 "angeboten". Die restlichen Personen würden laut aktuellem Stand weiterhin in der Abteilung bleiben. Die Aufgaben, die ich im Rahmen der neuen Stelle übernehmen soll wären einerseits Projekte, die ich aus meiner jetzigen Abteilung mitnehmen soll, andererseits Aufgaben, die aktuell ein Praktikant macht.
Mir stellen sich jetzt die folgenden Fragen:
- Ist es erlaubt, dass ich zurückgestuft werde?
- Was sind mögliche Alternativen, wenn ich die Stelle nicht annehme?
- Zählt meine Tätigkeit als Werkstudent zu meiner Betriebszugehörigkeit?
Danke vorab für Einschätzungen und Feedback!