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Eingruppierung IT ohne Ausbildung

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MoinMoin:

--- Zitat von: Britta2 am 02.07.2023 07:41 ---Das schlaue Tarifrecht verlangt eben konsequent, dass man nur dann höher eingestuft wird, wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist.

--- End quote ---
Bullshit
Wenn man die EGO nicht kennt, hat man die Schulbank verpennt.

Britta2:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.07.2023 23:20 ---
--- Zitat von: Britta2 am 02.07.2023 07:41 ---Das schlaue Tarifrecht verlangt eben konsequent, dass man nur dann höher eingestuft wird, wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist.

--- End quote ---
Bullshit
Wenn man die EGO nicht kennt, hat man die Schulbank verpennt.

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selber.

MeinerEiner:
Hallo servicebro,

das klingt ja erst einmal nach dreister Ausnutzung.
Du bist aufgrund deiner dir übertragenen Tätigkeiten immer automatisch korrekt eingruppiert und dein AG bildet sich lediglich eine Rechtsmeinung dazu, die deine Eingruppierung in keinster Weise berührt.

Du solltest deine einzelnen Aufgaben, die du lt. Vorgesetztem machen sollst, aufschreiben und von der Personalstelle abzeichnen lassen. Du brauchst also erst einmal einen schriftlichen Nachweis zu deinen übertragenen Tätigkeiten.
Bekommst du diesen Nachweis nicht, schalte einen Anwalt ein.

Was steht im Arbeitsvertrag zu deiner Tätigkeit?

Du brauchst bis E13 im IT-Bereich überhaupt keine Ausbildung (Tätigkeitsstrang). NNachzulesen in der Analge 1 zum TV-L unter Punkt 11. Dort wirst du feststellen, dass du mindestens die Entgeltgruppe 6 bekommen musst.

Bilde dich im Tarifrecht entweder selbst weiter oder hole dir rechtlichen Beistand und lass' dir bloß nichts von deinem Arbeitgeber erzählen.

Dies ist mal wieder ein extrem dreister Fall und eine riesengroße Freichheit wie der Staat mit seinen Mitarbeitern umgeht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Britta2 am 04.07.2023 07:03 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.07.2023 23:20 ---
--- Zitat von: Britta2 am 02.07.2023 07:41 ---Das schlaue Tarifrecht verlangt eben konsequent, dass man nur dann höher eingestuft wird, wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist.

--- End quote ---
Bullshit
Wenn man die EGO nicht kennt, hat man die Schulbank verpennt.

--- End quote ---

selber.

--- End quote ---
Auch so auch noch verständiges Lesen nicht beherrschen.
Also bevor due weiter deinen Bullshit verbreitest, lese dich mal in die EGO
Abschnitt II
2. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
ein!

Dort wirst du (sofern du nicht nur jammern und Müll erzählen kannst oder willst) sehen, dass für die EGO einen EG6 FG 2 und eine EG10 Fg2 hat, sodass für die Tätigkeiten der EG13 keinerlei Ausbildungsvorrausetzung besteht.

Es entgegen deiner Behauptung:
"wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist. "
keinerlei Rechtliche Grundlage außer dein Frust oder deine Unwissenheit gibt.

@MeinerEiner:
Wie sind hier im TVöD Kommune
Da ist es in Teil A Abschnitt II.2 zu finden.

Ansonsten stimme ich dir 100%ig zu: Man sollte nur noch das machen was man nachweislich (von der Personalstelle) auch als Tätigkeiten übertragen bekommen hat und sofern man nichts in der Hand aht, sich eben von denen die aT bestätigen lassen.


--- Zitat ---Meine Fragen nun an euch.

1. Kann man wirklich ohne einer 3 jährige IT Berufsausbildung nicht höhergruppiert werden, als nur die EG 5 ? Obwohl man die ganze Zeit höherwertige Tätigkeiten ausübt, seit mittlerweile mehr als 2 Jahren.

2. Welche Entgeltgruppe wäre bei meinen Tätigkeitsumfang eigentlich machbar und richtig ?

2. Was kann ich in dieser Situation machen, bzw. wo kann man sich Hilfe holen ? Rechtsberatung ?

3. Kann man auch all diese höherwertigen Tätigkeiten ablehnen und zur Not nur auf Aufgaben bestehen, die einer EG 5 entsprechen ?

--- End quote ---
zu 1.
Nein Bullshit: sie EGO IT
zu 2. Schwer da Zeitanteile fehlen, Teile der Tätigkeiten können einfache Verwaltungkräfte machen, wenn entsprechende GUIs vorliegen und sind dann EG3, wenn sie als einzelner Arbeitsvorgang betrachtet werden können (Benutzerpflege, Rollenzuweisung..)  und das was man normalerweise als First Level Support bezeichnet ist max EG4.
es können aber auch 9a IT Tätigkeiten sein, wenn sie im Zusammenspiel mehrer Systeme zu koordinieren und betrachten sind.

zu 2a. PR wenn er gebildet ist, Gewerkschaft, wenn man drin ist, fachlicher Rechtsanwalt wenn man investieren will.
Oder ArbG

(ansonsten den beschriebene Weg gehen: verschriftlichen und bestätigen lassen, was die aT sind und dann bewerten lassen und dann klagen)


zu 3. Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer HG führen sind grundsätzlich nur einvernehmlich möglich.

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