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Wechsel von AVR in erstmalig TV-L

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Knecht333:
Hallo Zusammen und danke für das tolle Forum!

Ich werde bald erstmalig in den TV-L einsteigen. Ich kann mindestens 3 Jahren einschlägige Berufserfahrung bei einem kirchlichen AG unter AVR Caritas nachweisen. Kann ich unter diesen Voraussetzungen mit einer Einstufung in Stufe 3 rechnen, auch wenn die Vorerfahrung nicht im TV-L "erbracht" wurde?

Vorab danke für jede Hilfe und allen ein schönes Wochenende!

McOldie:
Wenn es sich um "einschlägige Berufserfahrung" und keine Unterbrechung zwischen diesen beiden Beschäftigungen von länger als 6 Monaten handelt, erfolgt eine Berücksichtigung dieser Zeit.

Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist dies Verhandlungssache und muss vor der Einstellung geklärt werden

Knecht333:
Vielen Dank für die Antwort. Ich kann nun berichten, dass meine erreichte Stufe in den AVR mit in den TV-L übernommen wird. Vorheriges Nachfragen hilft auf jeden Fall, um das vor Vertragsunterschrift zu klären.

Organisator:

--- Zitat von: Knecht333 am 20.07.2023 09:46 ---Vorheriges Nachfragen hilft auf jeden Fall, um das vor Vertragsunterschrift zu klären.

--- End quote ---

Und das hilft auch, um z.B. eine höhere Stufe, als die bisher erreichte Stufe, zu verhandeln ;)

Knecht333:
Ja, auf jeden Fall. Bei mir bin ich aufgrund meiner eigenen Berufsbiographie aber mehr als zufrieden, dass die Stufe übernommen wird, zumal das am Ende schon mehr Geld für mich bringt als aktuell.

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