Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Keine Arbeitsplatzbeschreibung - welche Rechte habe ich?
Organisator:
--- Zitat von: PPeach am 03.07.2023 08:31 ---Genau, das ist ja mein Problem, ich kann ja nichts geltend machen, da ich nichts in der Hand habe, keine Arbeitsplatzbeschreibung oder dergleichen. Deswegen habe ich den Antrag auf Höhergruppierung gestellt, weil der bearbeitet werden muss und die Stellenbewertung eine Arbeitsplatzbeschreibung benötigt. Zumindest wurde mir vom AG eine Bearbeitung zugesichert. Aber die Mühlen mahlen hier sehr langsam...und der Ausgang bleibt ungewiss
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Da es keinen Antrag auf Höhergruppierung gibt, muss er auch nicht bearbeitet werden. Ich würde emfpehlen, die Tätigkeiten die du so machst aufzuschreiben im Sinne einer Tätigkeitsdarstellung und mit dieser zu deinem Arbeitgeber zu gehen (z.B. Personalstelle) und um Bestätigung bitten, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Ansonsten bittest du deinen Arbeitgeber um eine kurze Beschreibung deiner Aufgaben gemäß § 106 GewO, da dein übergriffiger Vorgesetzter versucht hat, zusätzliche Aufgaben zu übertragen.
McOldie:
--- Zitat von: PPeach am 03.07.2023 08:31 ---Genau, das ist ja mein Problem, ich kann ja nichts geltend machen, da ich nichts in der Hand habe, keine Arbeitsplatzbeschreibung oder dergleichen. Deswegen habe ich den Antrag auf Höhergruppierung gestellt, weil der bearbeitet werden muss und die Stellenbewertung eine Arbeitsplatzbeschreibung benötigt. Zumindest wurde mir vom AG eine Bearbeitung zugesichert. Aber die Mühlen mahlen hier sehr langsam...und der Ausgang bleibt ungewiss
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Du musst für die Geltendmachung auch nichts in der Hand haben. Du bist der Rechtsmeinung, dass die dir übertragene Tätigkeit den Merkmalen der von dir genannten Entgeltgruppe entspricht. Dies kannst Du auch im Einzelnen begründen, welche Tätigkeiten mit welchem Zeitanteil den höheren Mrkmale entspricht. Dabei kannst Du gerne eine von dir erstellte Tätigkeitsbeschreibung beifügen. Druck kannst Du nur ausüben, wenn Du mit dem Rechtsweg drohst.
bactho:
--- Zitat von: PPeach am 03.07.2023 08:31 ---Genau, das ist ja mein Problem, ich kann ja nichts geltend machen, da ich nichts in der Hand habe, keine Arbeitsplatzbeschreibung oder dergleichen. Deswegen habe ich den Antrag auf Höhergruppierung gestellt, weil der bearbeitet werden muss und die Stellenbewertung eine Arbeitsplatzbeschreibung benötigt. Zumindest wurde mir vom AG eine Bearbeitung zugesichert. Aber die Mühlen mahlen hier sehr langsam...und der Ausgang bleibt ungewiss
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Ein grundsätzliches Problem in vielen Verwaltungen - die fehlende Arbeitsplatzbeschreibung! Gerade in kleineren Kommunen.
Leider gibt es keine Rechtsvorschrift, die eine APB fordert. Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder fordern diese immer wieder und auch aus der Rechtsprechung erkennt man die Wichtigkeit dieses Instrumentes. Aber weder im TVöD noch in den Entgeltordnungen ergibt sich hierzu eine Regelung.
Der Arbeitgeber muss Dir Tätigkeiten zuweisen (auszuübende Tätigkeit), wonach sich die Höhe des Entgeltes ergibt. Aber in welcher Form er dies tut, bleibt ihm überlassen. Eine mündliche Zuweisung reicht also aus, aber wie ist es in diesem Fall mit der Beweisführung? Und im schlimmsten Fall trifft man sich dann vor dem Arbeitsgericht wieder...
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist in der Praxis zwar gängig, aber auch hierzu gibt es keinen Rechtsanspruch. Das einzige Rechtsmittel, ist die Klage auf tarifgerechte Eingruppierung vor dem Arbeitsgericht.
Kannst Du vom Personalrat Hilfe erwarten? Oder von der Organisationsabteilung bzw. Personalamt?
MeinerEiner:
Du hast doch sicherlich einen Arbeitsvertrag in schriftlicher Form vorliegen und dort sollte auch eine kurze Beschreibung bzw. Charakterisierung deiner zu leistenden Tätigkeit aufgeführt sein.
Der AG muss seiner Pflicht, die sich aus §2 NachwG Absatz 1 ergibt, nachkommen. Darauf solltest Du ihn nochmals schriftlich hinweisen.
Rechtlicher Beistand ist in so einem Fall immer anzuraten.
Der AG ist nicht daran interessiert, Dir eine Arbeitsplatzbeschreibung auszuhändigen, weil er Dir dann nicht mehr jeglichen Kram anweisen kann, was diese nicht abdeckt und wird dich bis in alle Ewigkeit vertrösten, weil Du keine Rechtsmittel einlegst.
Sollte es später einmal zu einer Eingruppierungsfeststellungsklage kommen, sollten deine Einzeltätigkeiten genau dokumentiert sein (Arbeitstagebuch). Diesen Nachweis kann man ja schon parallel erstellen.
Ich kann verstehen, dass der Zustand für Dich sehr belastend ist, zumal auch keine Besserung in Sicht ist und Du eher noch zusätzliche Aufgaben bekommst, für die Du nicht entlohnt wirst. Dein Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht und gefährdet aber auf Dauer Deine Gesundheit. Wirklich traurig dieses rücksichtslose Verhalten, was anscheinend oft an den Tag gelegt wird.
Als Gewerkschaftsmitglied genießt Du übrigens Rechtsschutz oder schließt eine andere Arbeitsrechtsschutzversicherung ab. Eine ausführliche/erweiterte Erstberatung aus eigener Tasche würde bei ca. 250 Euro liegen.
blondie:
Gibt es denn bei euch keinen Personalrat?
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