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[MV] Nebentätigkeit aufnehmen - Fragen zum NVLO
m3mn0ch:
Zunächst mal ist die Nebentätigkeit anzeigepflichtig, wie lumer zu recht sagt.
Darüber hinaus besteht eine Abführungspflicht der den Betrag von 6.500,00 € übersteigenden Summe NUR dann, wenn die Nebentätigkeit im ÖFFENLTICHEN DIENST ausführst.
Wenn du bei Aldi an der Kasse sitzt um deine karge Alimentation aufzubessern, gibt es überhaupt keine Ablieferungsverpflichtung.
SH4MP:
Die NLVO bezieht sich wie schon erwähnt lediglich auf Nebentätigkeiten im öD.
Für Nebentätigkeiten außerhalb des öD einfach mal in die §§ 68 - 70 LBG M-V gucken.
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