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Korrektur rückwirkend Eingruppierung

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aronzo:
Soweit ich die Frage richtig verstehe, soll ein Differenzbetrag im Sinne einer höheren Vergütung geltend gemacht werden. Die Berechnung wird der Stufe bei einer so lange zurückliegenden Zeit und mit einem solchen Tarifsprung recht lustig.

Der Anspruch auf Eingruppierung in die tarifliche Entgeltgruppe unterliegt auch nicht der Ausschlussfrist nach § 37 TV-L. Das ergibt sich aus der Tarifautomatik. ABER: Der Anspruch auf Zahlung des Entgelts nach einer bestimmten Entgeltgruppe unterliegt der tariflichen Ausschlussfrist. Das gilt auch für mögliche ausstehende Differenzzahlungen.

Wurde der Zahlungsanspruch schon einmal schriftlich (!) geltend gemacht? Dann sollte das mal die nächste Handlung sein. Vielleicht bemerkt dann auch der Arbeitgeber, dass dies ernst ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: aronzo am 04.07.2023 10:43 ---Soweit ich die Frage richtig verstehe, soll ein Differenzbetrag im Sinne einer höheren Vergütung geltend gemacht werden.

--- End quote ---
Soweit ich die Frage richtig verstanden habe, geht es um die aktuelle Stufe und Laufzeit.

aronzo:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.07.2023 11:10 ---Soweit ich die Frage richtig verstanden habe, geht es um die aktuelle Stufe und Laufzeit.

--- End quote ---
Sehe ich genau so. Nur ist es doch entscheidend, in welcher Stufe er heute bei einer "fiktiven" Höhergruppierung in 2013/2014 verweilt (wahrscheinlich Stufe 5 oder 6) und ob er das Entgelt aus einer höheren Stufe auch rückwirkend (im Rahmen der Ausschlussfrist) ausgezahlt bekommen will. Stufengleicher Aufstieg ist noch nicht so lange aktuell, bzw. beim TV-L gar nicht gegeben, und die Laufzeit beginnt auch neu!

Okidoki:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.07.2023 10:05 ---Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es doch darum, wann dur die jetzigen tätigketien übertragen bekommen hast.
Der Leiter meint 1.1.14 du sagst 1.1.13.
Welche Unterlagen hat der Leiter, die nachweisen, dass sich deine Tätigkeiten zum 1.1.14 geändert haben?

Denn, wenn du nachweisen kannst, dass deine auszuübenden Tätigkeiten sich am 1.1.14 nicht geändert haben, sondern 100% die selben waren wie zum 1.1.13. und du nur damals schon verarscht wurdest, in dem sie dich willkürlich 1 Jahr mit EG5 bezahlt haben, obwohl du schon Eg6 gewesen bist, dann ist das sehr simple vor Gericht (auch ohne Anwalt) klärbar.

--- End quote ---
Also im Zuge des Urteils des BAG werden ja alle Beschäftigten der Serviceeinheit, die ganzheitlich arbeiten, in 9a eingruppiert. Ich habe damals meinen Antrag 2018 gestellt, dafür bekomme ich rückwirkend das Gehalt. In der Serviceeinheit arbeite ich bereits seit 2010, ich habe bereits da schwierige Aufgaben übernommen zu mindestens 5 %, wie jetzt die Voraussetzung für 9a ist. Dies müsste ich beweisen, Kolleginnen wissen das evtl noch. Sollte dies nicht reichen, müsste ich also ab da zufrieden sein, als ich viele schwierige Aufgaben in Straf Jugend innehatte (ab 1.1.13). Lt. Geschäftsleiter musste ich das Einarbeitungsjahr durchlaufen. Aber dieses gibt es meines Wissens nach nur bei Neueinstellungen. Da ich bald ein Gespräch mit ihm habe wüsste ich gerne, ob es das Einarbeitungsjahr im Tv-l überhaupt gibt oder ob ab Übertragung auch höhergruppiert werden muss. Er besteht bisher darauf, das Datum der Eingruppierung in E6 für das fiktive Datum der 9a zu melden.

Okidoki:

--- Zitat von: aronzo am 04.07.2023 10:43 ---Soweit ich die Frage richtig verstehe, soll ein Differenzbetrag im Sinne einer höheren Vergütung geltend gemacht werden. Die Berechnung wird der Stufe bei einer so lange zurückliegenden Zeit und mit einem solchen Tarifsprung recht lustig.

Der Anspruch auf Eingruppierung in die tarifliche Entgeltgruppe unterliegt auch nicht der Ausschlussfrist nach § 37 TV-L. Das ergibt sich aus der Tarifautomatik. ABER: Der Anspruch auf Zahlung des Entgelts nach einer bestimmten Entgeltgruppe unterliegt der tariflichen Ausschlussfrist. Das gilt auch für mögliche ausstehende Differenzzahlungen.

Wurde der Zahlungsanspruch schon einmal schriftlich (!) geltend gemacht? Dann sollte das mal die nächste Handlung sein. Vielleicht bemerkt dann auch der Arbeitgeber, dass dies ernst ist.

Ja ich habe den Antrag 2018 gestellt, das davor ist verloren.

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