Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Vertreterzulage §14 TVöD

<< < (2/2)

DerSuperKeks97:

--- Zitat von: 2strong am 04.07.2023 08:57 ---[quote author=DerSuperKeks97 link=topic=121085.msg305729#msg305729
Danke für die Antwort, ich kann das nur nicht so ganz nachvollziehen, wieso habe ich den Monat nicht zusammenbekommen?😊

--- End quote ---
Weil Du ganz ungeachtet dessen, wie der Begriff des Monats vorliegend auszulegen ist, nicht auf einen Monat kommst: nicht vom 30. Mai bis 30. Juni, nicht vom 30. Mai plus 30 Tage etc.

Falls Du angenommen haben solltest, dass vier Wochen als ein Monat gelten, ist das leider nicht zutreffend.
[/quote]

Ok, danke für die Erklärung! :)

Börnie:

--- Zitat ---Es war nicht vorhersehbar wie lange die Sachgebietsleitung ausfällt, daher wurden mir die Aufgaben nicht explizit vorübergehend übertragen. Allerdings bin ich laut Geschäftsverteilungsplan die Vertretung und nachdem kein anderer die Aufgaben wahrnehmen kann, war klar, dass ich das übernehmen muss.
--- End quote ---

Neben der Frage ob der Monat erreicht worden ist oder nicht, sind diese beiden Aussagen schon sowieso ein K.O.-Kriterium dafür, dass Du keinen Anspruch auf die Zahlung der Zulage nach § 14 TVöD hättest.
Der AG hat Dir die Aufgaben der Abwesenheitsvertretung schon übertragen. Daher braucht er dir auch nicht explizit die Aufgaben der SGL zu übertragen, wenn diese erkrankt. Mit dem Entgelt für die EG 8 ist diese Aufgabe auch wahrscheinlich abgegolten - soweit sich der AG mit der Rechtsmeinung zu Deiner Eingruppierung nicht geirrt haben sollte.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version