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Jahressonderzahlung TV-L 2023
Ulf:
Hallo, ich mache mir gerade Gedanken, welche Werte in diesem Jahr für die JSZ gelten. Gemäß Einigungspapier über den TV-L vom 2. März 2019 heißt es:
"5. Jahressonderzahlung
1Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021
und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren; dies berührt
nicht die Ost-West-Anpassung der Jahressonderzahlung im Jahr 2019. 2Nach
dem Jahr 2022 wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen finden auch
auf die Jahressonderzahlung Anwendung."
Bedeutet das auch, dass die prozentualen Werte aus 2018 wieder maßgeblich sind (35, 50 , 80 und 95%)?
Im Einigungspapier vom 29.11.2021 kann ich nichts Gegenteiliges finden.
McOldie:
Dies ist die aktuelle Fassung:
§ 20 Absatz 2 Satz 2 ab 1. Januar 2022:)
(2) 1Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten in den Entgeltgruppen
in den Entgeltgruppen ab dem Kalenderjahr 2022
1 bis 4 87,43 v.H.
5 bis 8 88,14 v.H.
9a bis 11 74,35 v.H.
12 und 13 46,47 v.H.
14 und 15 32,53 v.H.
Ulf:
Danke für deine Antwort!
Ich habe es befürchtet. Wie armselig... ::)
Zinc:
--- Zitat von: Ulf am 04.07.2023 20:46 ---Danke für deine Antwort!
Ich habe es befürchtet. Wie armselig... ::)
--- End quote ---
Armselig trifft es wirklich auf den Punkt, wenn man sich die Zahlen und andere Bereiche anschaut.
öfföff:
90% für alle muss endlich gefordert werden!
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