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Bearbeitungsdauer Höhergruppierung

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Elsa89:
Hallo zusammen,
vor ca. 6-7 Wochen habe ich ein Höhergruppierungsantrag gestellt. Wisst ihr, wie lange die Bearbeitung ungefähr dauert? Oder ob die "Prüfer" eine Frist einhalten müssen?
Uns wird nur gesagt, dass es sich in die Länge ziehen kann... :-)

Danke und viele Grüße im voraus
Elsa

E15TVL:
Da es keinen Höhergruppierungsantrag gibt, wird die Personalstelle damit das einzig richtige gemacht haben: Ablage P.

Elsa89:
Puh.. ja, ich habe mich falsch ausgedrückt aber bei einigen Antworten im Forum frage ich mich "wieso?".

Es ist eine Überprüfung der Eingruppierung der Stelle, lt. § 37 TV-L rückwirkend zum Eingangsdatum des Antrags. Sowohl die Personalstelle, als auch meine Vorgesetze UND auch ihre Vorgesetzte haben mich dazu ermutigt, diesen formlosen Antrag zu stellen.

Zur Info: Höhergruppierungsanträge gibt es in der Tat. Von 150 Mitarbeitenden haben ca. 30 einen gestellt, davon wurden Anfang des Jahres 18 bewilligt.

E15TVL:
Dann zeig mir bitte die Stelle im TV-L (von mir aus auch im TVöD-VKA/-Bund), wo du etwas zum "Höhergruppierungsantrag" gefunden hast. § 37 regelt die Ausschlussfrist.

Eingruppierung kann nicht beantragt werden. Sie ist und ergibt sich unmittelbar aus den auszuübenden Tätigkeiten.

Wenn du, deine Personalstelle, deine Vorgesetzte und deine Vor-Vorgesetzte der Meinung seid, dass deine auszuübenden Tätigkeiten höherwertiger sind als das, was du monatlich überwiesen bekommst, dann liegt eine abweichende Rechtsmeinung vor (ggf. vielleicht auch ein Eingruppierungsirtum). Sollte dem so sein, kannst du unter Angabe einer Frist die Beseitigung des Fehlers einfordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, musst du deine Ansprüche einklagen (klingt dramatischer als es ist). Das klärt dann auch deine Frage nach der "Bearbeitungsdauer" - sie ist abhängig von deiner gesetzten Frist. Mit einem "Antrag" hat das alles nicht zu tun.


--- Zitat von: Elsa89 am 04.07.2023 16:02 ---Zur Info: Höhergruppierungsanträge gibt es in der Tat. Von 150 Mitarbeitenden haben ca. 30 einen gestellt, davon wurden Anfang des Jahres 18 bewilligt.

--- End quote ---
Nein, gibt es in der Tat nicht. Das zeugt nur davon, dass dein Arbeitgeber dumm und hochgradig kriminell ist. Denn offensichtlich hat er mindestens 12 % seiner Beschäftigten Entgelt vorenthalten.

E15TVL:
Ich werde das Gefühl nicht los, einem Chatbot zum Opfer gefallen zu sein. Wenn 30 Leute etwas beantragt und teilweise bewilligt bekommen haben, was es überhaupt gar nicht gibt, dann muss doch aber wenigstens ein Gefühl dafür da sein, wie lange die Bearbeitung der 30 (!) Anträge im Schnitt gedauert hat. *HELP*  :-\

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