Autor Thema: Ist diese Frage im Bewerbungsgespräch rechtens?  (Read 3344 times)

Flying

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Antw:Ist diese Frage im Bewerbungsgespräch rechtens?
« Antwort #15 am: 10.07.2023 16:44 »
Ist richtig - bezog sich auch nicht auf den Teilnehmer, sondern auf deine Antwort. Da wird nach Unabhängigkeit gefragt..
Ja, weil @Umlauf diesen Begriff willkürlich dem Sachverhalt hinzugefügt hat.

Macht deine Antwort ja nicht richtiger - aber gut ist jetzt auch nicht wirklich wichtig..

FGL

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Antw:Ist diese Frage im Bewerbungsgespräch rechtens?
« Antwort #16 am: 10.07.2023 21:37 »
Macht deine Antwort ja nicht richtiger - aber gut ist jetzt auch nicht wirklich wichtig..
Meine Antwort muss auch nicht richtiger werden, weil sie von Anfang an richtig war.

Flying

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Antw:Ist diese Frage im Bewerbungsgespräch rechtens?
« Antwort #17 am: 11.07.2023 09:44 »
Andere Frage: Wie können 2 verschiedene Personaler unabhängig von einander tätig sein?
Z. B einer ist zuständig für die Besetzungsverfahren der Fachbereiche 1 bis 3, der andere für die der Fachbereiche 4 bis 6.

Ich lass das mal so stehen - die Antwort auf die Frage entlarvt sich ja selbst als unwahr

FGL

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Antw:Ist diese Frage im Bewerbungsgespräch rechtens?
« Antwort #18 am: 11.07.2023 12:14 »
Es handelt sich um 2 verschiedene Abteilungen und 2 verschiedene Personaler, die für das jeweilige Stellenbesetzungsverfahren zuständig sind.
Ist auch besser so. Ein Blick in den debattierten Sachverhalt, auf den sich die Frage bezog, bestätigt schließlich die inhaltliche Korrektheit meines Beitrags.

Flying

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Antw:Ist diese Frage im Bewerbungsgespräch rechtens?
« Antwort #19 am: 11.07.2023 16:28 »
Der vorher debattierte Sachverhalt war weder für die Frage noch für deine Antwort relevant.

Es wird die Frage (sogar noch als andere Frage bezeichnet) gestellt, wie zwei Personaler unabhängig voneinander tätig sein können - und diese hast du schlicht falsch beantwortet.

FGL

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Antw:Ist diese Frage im Bewerbungsgespräch rechtens?
« Antwort #20 am: 11.07.2023 20:14 »
Der vorher debattierte Sachverhalt war weder für die Frage noch für deine Antwort relevant.
Na aber natürlich war er das. Die Ausführungen im Ausgangssachverhalt zum Tätigwerden zweier unterschiedlicher Personaler haben genau zu dieser Frage geführt. Und die habe ich vor dem Kontext des Ausgangssachverhalt vollkommen korrekt beantwortet.