[BY] Was tun gegen Mehrarbeitsanordnung aufgrund gleicher Gründe? Fürsorge?

Begonnen von chris1907, 05.07.2023 14:14

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chris1907

Hallo liebe Forumsmitglieder!

Meine Frau bekommt nun seit drei Jahren immer wieder die Anordnung auf Mehrarbeit, welche auf fehlendes Personal zurückzuführen ist. Die Gespräche mit dem Vorgesetzten waren auch sehr deprimierend und ich selber kann vor Ort als Außenstehender nichts unternehmen (oder doch?).
Die viele Arbeit führt folglich dazu, dass auch in der privaten Zeit nicht mehr richtig abgespannt werden kann und ich mir langsam auch Sorgen bzgl. ihrer Gesundheit mache. Die letzten Jahre hatte sie sich irgendwie durchgebissen aber unsere Partnerschaft hat auch leider darunter leiden müssen...

Meine Fragen hierzu...
- Ist dies rechtmäßig?
- Wenn nein, was kann man unternehmen? Vor allem was kann ich als Außenstehender unternehmen? (Anm. Personalrat eher mangelhaft)
- Wie sieht es mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren aus? Haftung?

Vielen herzlichen Dank für die Antworten.

Viele Grüße!

was_guckst_du

Personalrat einschalten..der ist bei angeordneten Überstunden in der Mitbestimmung
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

chris1907

Und was soll man fordern bzw. was soll dieser im Detail unternehmen?

was_guckst_du

...deine Frau soll dort vorstellig werden und auf die Situation hinweisen (ggfls. weitere Betroffene ins Boot holen)...

Normalerweise reagieren Personalräte auf wiederholte Anordnungen von Überstunden rebellisch, wenn keine Verbesserung der Situation absehbar ist. Wenn dann noch gesundheitliche Belastungen durch Überstunden bei Beschäftigten hinzukommen, wird ein gut arbeitender PR den Anordnungen der Überstunden nicht zustimmen (Überstunden sind dann nicht mehr möglich).

Generell ist in solchen Situationen den Beschäftigten zu empfehlen, auch Überlastungsanzeigen zu stellen. Dann ist der AG auch nachweisbar in der Verpflichtung, Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen. Auch sichern sich die Beschäftigten durch die Überlastungsanzeige ab und können z.B auch nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn aufgrund von Überlastung Fehler gemacht werden, die zu einem Schaden führen.
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Schmitti

Zitat von: chris1907 in 05.07.2023 14:14
Meine Frau bekommt nun seit drei Jahren immer wieder die Anordnung auf Mehrarbeit...
Wie wird diese entschädigt?

chris1907

Zitat von: was_guckst_du in 05.07.2023 14:51
...deine Frau soll dort vorstellig werden und auf die Situation hinweisen (ggfls. weitere Betroffene ins Boot holen)...

Normalerweise reagieren Personalräte auf wiederholte Anordnungen von Überstunden rebellisch, wenn keine Verbesserung der Situation absehbar ist. Wenn dann noch gesundheitliche Belastungen durch Überstunden bei Beschäftigten hinzukommen, wird ein gut arbeitender PR den Anordnungen der Überstunden nicht zustimmen (Überstunden sind dann nicht mehr möglich).

Generell ist in solchen Situationen den Beschäftigten zu empfehlen, auch Überlastungsanzeigen zu stellen. Dann ist der AG auch nachweisbar in der Verpflichtung, Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen. Auch sichern sich die Beschäftigten durch die Überlastungsanzeige ab und können z.B auch nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn aufgrund von Überlastung Fehler gemacht werden, die zu einem Schaden führen.

Vielen Dank schon mal für den Hinweis... Mit der Überlastungsanzeige ist bestimmt keine schlechte Idee. So wie ich das mitbekommen habe hat der PR die letzten Anordnungen einfach durchgewunken.

chris1907

Wie wird diese entschädigt?
[/quote]

Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!

McOldie

Zitat von: chris1907 in 05.07.2023 16:45
Wie wird diese entschädigt?

Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!
[/quote]
Die Pflicht zur Mehrarbeit und der Vorrang des Freizeitausgleichs ist in Art.87 des Bayerischen Beamtengeseetz geregelt und die Bezahlung in Art 61 im Besoldungsgesetz (ist abhängig von der BesGr.)

Garfield73

Zitat von: chris1907 in 05.07.2023 16:45
Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!
Verstehe ich das richtig, dass Deine Frau regelmäßig keine Pause macht oder machen kann bzw. darf?
Dann sollte sich Deine Frau mal intensiver mit Ihren Rechten und der AG mit seinen Pflichten beschäftigen.
Künftig nach max. 6 Stunden einfach für mind. 30 Minuten den Stift fallen lassen und den Arbeitsplatz auch verlassen.

was_guckst_du

..es besteht also für den gesammten Sommer Urlaubssperre?...und das seit Jahren?...welcher Personalrat macht den sowas mit???
Gruß aus "Tief im Westen"

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lotsch

Vielleicht sollte deine Frau mal zum Arzt gehen und mit ihm über diese Zustände reden.

Der Obelix

Eine Urlaubssperre ist zumindest in NRW mitbestimmungspflichtig. Insofern gibt es ein Mittel dies per Beschluss zu verhindern.....

Dort kann dann auch die Verteilung der Arbeiten hinterfragt werden, über Verstärkungen gesprochen werden, etc.

Insofern kann der Vorgesetzte nicht einfach einen Urlaub ablehnen bzw. sperren.

Landesrecht NRW, ich weiß nicht welches bei euch gilt.

was_guckst_du

...schon die Anordnung der Überstunden ist mitbestimmungspflichtig...das dürfte in allen Bundesländern so sein...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Unknown

Es gehören immer zwei Parteien dazu, eine die es macht und eine andere die es mit sich machen lässt. Wenn mir gesagt werden würde es ist Urlaubssperre von Juni bis Oktober wäre ich der erste der in dem Zeitraum Urlaub einreicht und wird dieser abgelehnt wird dagegen rechtlich vorgegangen um die Situation ein für alle mal zu klären. Was machen die Familien die nur in den Sommerferien Urlaub nehmen können? Lassen die sich das bieten?

was_guckst_du

Zitat von: miltonshaffer in 10.07.2023 05:30
Mehr als insgesamt 60 Stunden pro Woche muss niemand arbeiten.

...die wöchentliche Höchstarbeitzeit liegt bei 48 Stunden!
Gruß aus "Tief im Westen"

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