Autor Thema: Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c  (Read 4079 times)

brian

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #15 am: 07.07.2023 12:24 »
Kann nicht sein, ist so. Sh Post von ISN.

Organisator

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #16 am: 07.07.2023 13:10 »
Meine Tätigkeiten haben sich geändert, das wird auch mein mein AG nicht bestreiten. Er weigert sich aber von EG9b auf EG9c umzustellen, da bei mir die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hä? muss ich das verstehen?
Ich mache das Geschäft aber schon jahrelang. Irgendeiner leidet hier gewaltig unter Realitätsverlust in meinen Augen.
Zudem hat mein AG mich damals nach der Ausbildung direkt in die Abteilung geschickt. Gefragt wurde ich erst garnicht^^

Beispielsweise bekommen meine Kollegen links und rechts von mir die EG9C da sie 20 Jahre auf dem Buckel haben im öffentlichen Dienst.
Kann ja nicht sein, dass es hier keine rechtliche Grundlage gibt, beispielsweise für Bestandkräfte die schon jahrelang auf der Stelle sitzen und die Tätigkeit, welche nun als E9c IDENTIFIZIERT wurde, bereits jahrelang machen  ::).

Es geht nich darum, ob sich deine Tätigkeiten geändert haben, sondern ob dir auch die geänderten Tätigkeiten übertragen wurden. Erst dann ändert sich die Eingruppierung.

Sollte es so sein, dass sich dein AG aber bei der Vermutung der Eingruppierung geirrt hat und sie nunmehr auf E9c korrigiert hat, wäre zu prüfen, ob für deine Eingruppierung eine Voraussetzung in der Person definiert ist (z.B. ein Bildungsabschluss), ohne den die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen würde. Dazu müsstest du in dem für dich zutreffenden Teil der Entgeltordnung nachschauen.

MeinerEiner

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #17 am: 07.07.2023 13:13 »
Deine Dir übertragenen Tätigkeiten sollten laut Nachweisgesetz in deiner Personalakte zumindest in minimaler Form dokumentiert sein. Vielleicht gibt es sogar eine schöne Tätigkeitsbeschreibung mit entsprechenden Einzeltätigkeiten oder mehreren Arbeitsvorgängen. Da erst einmal nachschauen, falls Du selbst dazu nichts in deinen Unterlagen hast. Diese Informationen sind die Grundlage deiner (automatischen) Eingruppierung. Sollten sich diese nicht offiziell geändert haben, hat sich auch deine bisherige Eingruppierung nicht geändert.

Es spielt absolut keine Rolle, welche einzelnen Dinge du ausübst, sondern nur was dir übertragen wurde. Abgesehen davon kann sich natürlich auch dein AG bei Bewertung deiner übertragenen Tätigkeiten generell geirrt haben und Du bist schon seit Jahren irgendwo anders eingruppiert.

Zum Glück haben die normalen Mitarbeiter im öD nicht viel Ahnung vom Tarifrecht :D

Sollte es dazu nichts Schriftliches geben, muss das nachgeholt werden, da du sonst nicht weißt, was Dir übertragen wurde und was Du auch nur machen darfst und eine Rechtsmeinung zu Deiner Eingruppierung kann sich so eigentlich auch kein Sterblicher machen.

MoinMoin

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #18 am: 07.07.2023 13:46 »
Kann ja nicht sein, dass es hier keine rechtliche Grundlage gibt, beispielsweise für Bestandkräfte die schon jahrelang auf der Stelle sitzen und die Tätigkeit, welche nun als E9c IDENTIFIZIERT wurde, bereits jahrelang machen  ::).
Wenn du dich bequemen würdest dem Forum mitzuteilen, wo in welchem Abschnitt der Entgeltordnung du nach Rechtsmeinungen von dir und dem Ag eingruppiert bist und wohin sich deine Tätigkeiten verschoben haben sollen, dann könnte man die die rechtliche Grundlagen nennen.
Und erklären warum du falsch oder richtig bezahlt wirst.

FearOfTheDuck

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #19 am: 09.07.2023 20:44 »
Meine Tätigkeiten haben sich geändert, das wird auch mein mein AG nicht bestreiten. Er weigert sich aber von EG9b auf EG9c umzustellen, da bei mir die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hä? muss ich das verstehen?
Ich mache das Geschäft aber schon jahrelang. Irgendeiner leidet hier gewaltig unter Realitätsverlust in meinen Augen.
Zudem hat mein AG mich damals nach der Ausbildung direkt in die Abteilung geschickt. Gefragt wurde ich erst garnicht^^

Beispielsweise bekommen meine Kollegen links und rechts von mir die EG9C da sie 20 Jahre auf dem Buckel haben im öffentlichen Dienst.
Kann ja nicht sein, dass es hier keine rechtliche Grundlage gibt, beispielsweise für Bestandkräfte die schon jahrelang auf der Stelle sitzen und die Tätigkeit, welche nun als E9c IDENTIFIZIERT wurde, bereits jahrelang machen  ::).

Verstehen musst du es nicht, einsehen auch nicht. Tariflich möglich ist das Ganze aber durchaus. Ob das bei dir tatsächlich so vorliegt, dazu bräuchte es nähere Informationen.

"Umstellen" muss der AG EG nicht, Eingruppierung passiert dank Tarifautomatik ganz von selber. Die rechtliche Grundlage ist ja gerade der TVÖD mit seiner EGO und wenn du mutmaßlich der Prüfungspflicht unterliegst und deine Kollegen nicht, ist die Aussage des AG korrekt.

Dpunkt

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #20 am: 12.07.2023 11:33 »
Wenn die dir übertragenen Tätigkeiten der EG 9c entsprechen, du aber die in der Entgeltordnung geforderten persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllst, bist du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert, also in EG 9b.

Dann dürfte er allerdings auch nicht mit der EG 9b verfgütet werden, sondern 9a.

--> Ausbildungs und Prüfungspflicht (Anlage 1 Nr. 7 der Entgeltordnung VKA

Da er aber die 9b bereits perönlich bekommt scheint er ja die Voraussetzungen zu erfüllen. Folglich erfüllt er auch die Voraussetzungen der 9c. Wenn also festgestellt wurde, dass die Stelle vorher einem Bewertungsirrtum unterlegen hatte oder das neue Aufgaben die Wertigkeit der Stelle anheben, dann muss der Threadersteller auch mit einer EG 9c vergütet werden.

ISN

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #21 am: 12.07.2023 12:28 »
Nein. Wenn man die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht erfüllt, ist man laut Vorbemerkung in der EGO eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. Es spielt keine Rolle, ob für diese Entgeltgruppe ebenfalls eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht.

Dpunkt

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #22 am: 14.07.2023 12:20 »
Nein. Wenn man die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht erfüllt, ist man laut Vorbemerkung in der EGO eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. Es spielt keine Rolle, ob für diese Entgeltgruppe ebenfalls eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht.

Das ist mir bewusst. Darauf wollte ich aber nicht hinaus - sondern die Frage, warum er dann überhaupt in der 9b ist. Ausbildungs- und Prüfungspflicht (B2) ist ab EG 9b notwendig. Sollte er also in einem Bundesland angestellt sein, wo die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet, dann hätte er ohne B2 gar nicht erst in der EG 9b sondern in der EG 9a eingruppiert sein müssen.