Deine Dir übertragenen Tätigkeiten sollten laut Nachweisgesetz in deiner Personalakte zumindest in minimaler Form dokumentiert sein. Vielleicht gibt es sogar eine schöne Tätigkeitsbeschreibung mit entsprechenden Einzeltätigkeiten oder mehreren Arbeitsvorgängen. Da erst einmal nachschauen, falls Du selbst dazu nichts in deinen Unterlagen hast. Diese Informationen sind die Grundlage deiner (automatischen) Eingruppierung. Sollten sich diese nicht offiziell geändert haben, hat sich auch deine bisherige Eingruppierung nicht geändert.
Es spielt absolut keine Rolle, welche einzelnen Dinge du ausübst, sondern nur was dir übertragen wurde. Abgesehen davon kann sich natürlich auch dein AG bei Bewertung deiner übertragenen Tätigkeiten generell geirrt haben und Du bist schon seit Jahren irgendwo anders eingruppiert.
Zum Glück haben die normalen Mitarbeiter im öD nicht viel Ahnung vom Tarifrecht
Sollte es dazu nichts Schriftliches geben, muss das nachgeholt werden, da du sonst nicht weißt, was Dir übertragen wurde und was Du auch nur machen darfst und eine Rechtsmeinung zu Deiner Eingruppierung kann sich so eigentlich auch kein Sterblicher machen.