Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Männliche Kollegen sind höher eingruppiert bei gleicher Tätigkeit

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cyrix42:

--- Zitat von: Mysa am 05.07.2023 17:25 ---Im Umkehrschluss würde das aber ja bedeuten, dass ich meine derzeitigen Aufgaben ablehnen kann, weil das nur Diplom Informatiker machen dürfen und meine Stellenbeschreibung mit meinen derzeitigen Aufgaben nicht übereinstimmt.

Dann müssten sie jemand neues einstellen für TVL 12 oder 13. Das kann doch nicht wirklich wahr sein.

--- End quote ---

Es steht dir natürlich frei zu kündigen. Das hat aber keinerlei Auswirkungen auf die Tarif-Automatik bzw. genauer, die Entgeltordnung des TV-L. Dort ist zu finden, dass Beschäftigten, denen Aufgaben einer Entgeltgruppe übertragen wurden, für die sie aber nicht die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, entsprechend eine Entgeltgruppe niedriger eingeordnet werden.

Man kann also auch einem Schulabbrecher ohne jegliche Berufsausbildung oder Studium Aufgaben übertragen, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraussetzen (und damit der EG 13 zugeordnet sind); jedoch würde eben jener Beschäftigte dann nur in die EG 12 eingeordnet werden.


--- Zitat ---Mein Chef ist übrigens Physiker.

--- End quote ---

Ja, und? Dies hat für die Frage keinerlei Relevanz...

(Im Übrigen muss auch ein "Chef" nicht höher eingruppiert werden als die Mitarbeitenden.)

MoinMoin:

--- Zitat von: Mysa am 05.07.2023 16:37 ---Wie gesagt. Informatikstudium hin oder her. Ich habe meine Kollegen, was die Qualifizierung angeht längst eingeholt bzw. überholt. Ob man vor 20 Jahren mal Informatik studiert hat, kann doch nicht das Maß aller Dinge sein.

--- End quote ---
Zunächst einmal doch, sofern du nicht eine sonstige Beschäftigte im Tarifsinne bist.
Ansonsten ist es egal ob du einen Kollegen oder eine Kollegin hast die die Voraussetzung in der Person erfühlt, die du nicht erfüllst.

MoinMoin:

--- Zitat von: Mysa am 05.07.2023 17:25 ---Danke für eure Antworten.

Im Umkehrschluss würde das aber ja bedeuten, dass ich meine derzeitigen Aufgaben ablehnen kann, weil das nur Diplom Informatiker machen dürfen und meine Stellenbeschreibung mit meinen derzeitigen Aufgaben nicht übereinstimmt.

Dann müssten sie jemand neues einstellen für TVL 12 oder 13. Das kann doch nicht wirklich wahr sein.

Mein Chef ist übrigens Physiker.

--- End quote ---
Da du entsprechend deiner auszuübenden Tätigkeiten dein Entgelt bekommst, sofern der AG und Du sich nicht diesbezüglich irren, kannst du deine derzeitigen Tätigkeiten nicht ablehnen.
Was du ablehnen kannst sind Tätigkeiten, die zu einer höheren oder niedrigen eG führen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Mysa am 05.07.2023 16:27 ---Hallo,

könnt ihr mir einen Rat geben, was ich in folgendem Fall machen kann und wie ich vorgehen muss:

Meine (männlichen) Kollegen werden alle nach TV-L 12, teilweise auch TV-L 13 bezahlt. Ich hingegen bin mit 15 Jahren Berufserfahrung immer noch in TV-L 11 eingruppiert. In unserem Softwareentwicklerteam bin ich die qualifizierteste Person, die qualitativ und quantitativ die beste Arbeitsleistung abliefert.

Meine niedrigere Eingruppierung begründigte sich bei Einstellung dadurch, dass ich nicht direkt Informatik studiert habe, sondern einen verwandten Studiengang. Meine Vorgängerin auf der Stelle hat auch nur TV-L 11 verdient, da sie auch kein Informatikstudium vorzuweisen hatte. Informatikstudium hin oder her. So oder so habe ich meine Kollegen durch Erfahrung und Selbstudium längst eingeholt bzw. überholt.

Was ich jetzt nicht möchte ist, in die Gruppe 12 zu wechseln und dabei meine Erfahrungsstufen verlieren. Ich möchte gleich viel wie meine Kollegen verdienen, d.h. auch meine Erfahrungsstufen behalten.

Kann man das im öffentlichen Dienst einfordern, event. auch auf der Diskriminierungsschiene oder sind die Chancen dafür ohne Klage nicht besonders.

Wie würdet ihr vorgehen?

--- End quote ---
Hast du bei der Änderung der EGO IT einen Antrag auf Anwendung derselben gestellt?
Falls ja, gibt es idR keine Ausbildungsvoraussetzung mehr bzgl der Eingruppierung in der IT.
Und du solltest genauso eingruppiert sein, wie die Kollegen mit einer Ausbildung, sofern du die identischen Tätigkeiten machst.

Wie ich vorgegangen wäre an deiner Stelle?
ich hätte von Anfang an vom AG das Entgelt gefordert, welches ich haben möchte, sei es durch die EG, aufgrund der Tätigkeiten oder durch die Zulage nach 16.5

Mysa:
Von der EGO IT hab ich bis heute noch nichts gehört. Kann man den Antag jetzt noch stellen?

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