Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung IT TV-L aufgrund neuer EGO: Ergebnis da, aber jetzt...
Amondüül:
Hallo zusammen, lange ist es her... Ende 2021 habe ich den Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung TV-L, Informations- und Kommunikationstechnik ab dem 01.01.2021 gestellt. Das ganze ging ziemlich lange hin und her, unter anderem musste die Tätigkeitsbeschreibung neu formuliert werden, damit sie in das neue Bewertungsraster passt. Dann ging das ganze ans Landesfinanzfinisterium (inwiefern das Finanzministerium bei der EGO mitzureden hat, ist ja auch eine spannende Frage).
Nun wurde uns formlos mitgeteilt, dass die Höhergruppierung genehmigt wurde. Schön und gut. Einen Bescheid auf meinen Antrag habe ich übrigens nicht erhalten.
Jetzt kommt die Verwaltung auf mich zu und möchte einen Antrag auf Höhergruppierung ausgefüllt haben.
Meiner Meinung nach IST der Antrag doch bereits erfolgt und beschieden. Ich will doch auch gar keinen Antrag auf HG stellen, sondern ich habe einen Antrag auf Neubewertung wegen der neuen EGO gestellt.
Wie würdet ihr denn reagieren? Ich habe langsam das Gefühl, dass der Vorgang "neue EGO, neue Eingruppierung" überhaupt nicht bekannt ist bei der Verwaltung, wieso kommen die jetzt mit einem Antrag auf HG?
Vielen Dank für alle Meinungen.
teclis22:
Ein Schelm wer böses denkt. Dennoch:
ich vermute mal der AG versucht sich hier um jahre der Lohnnachzahlung zu drücken.
Wenn du jetzt den Antrag auf HG ausfüllst gillt das Antragsdatum.
Wird spannend was die anderen sagen, ob die Überprüfung der Eingruppierung als Fristsetzung reicht. Im Normalfall bekommst man ja nur 6 Monate Rückwirkend das Geld. Bei dir wären das ja ggf. 18 Monate.
Fritte:
--- Zitat von: teclis22 am 05.07.2023 17:23 ---Bei dir wären das ja ggf. 18 Monate.
--- End quote ---
32 Monate!
Welches Bundesland hat sich hier soviel Zeit gelassen, nicht zufällig HH?
Ich schließe mich hier teclis22 an, pass auf, dass du wegen der Nachzahlung nicht über den Tisch gezogen wirst.
Meine Nachzahlung belief sich auf 16 Monate und das war vor über einem Jahr.
MoinMoin:
Ich hätte schon vor einem Jahr das Gericht bemüht.
und würde es spätestens jetzt machen.
Nur so kommt fahrt ins Getriebe.
seberus:
--- Zitat von: Fritte am 05.07.2023 18:28 ---
--- Zitat von: teclis22 am 05.07.2023 17:23 ---Bei dir wären das ja ggf. 18 Monate.
--- End quote ---
32 Monate!
Welches Bundesland hat sich hier soviel Zeit gelassen, nicht zufällig HH?
Ich schließe mich hier teclis22 an, pass auf, dass du wegen der Nachzahlung nicht über den Tisch gezogen wirst.
Meine Nachzahlung belief sich auf 16 Monate und das war vor über einem Jahr.
--- End quote ---
BW? Bei uns hat es auch so lange gedauert >:(
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