Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung IT TV-L aufgrund neuer EGO: Ergebnis da, aber jetzt...
ISN:
Das Antragserfordernis ergibt sich aus § 29f i. V. m. § 29d TVÜ-L. Die Formulierung ist allerdings etwas unglücklich. Spid hat die Auffassung vertreten, dass kein Antrag erforderlich war. Ob inzwischen eine gerichtliche Klärung erfolgt ist, weiß ich nicht.
MeinerEiner:
Ja, die Beiträge zu diesem Thema damals hatte ich auch verfolgt und habe mich auf seine Expertise bezogen. Auf den Antrag hätte ich persönlich aber auch nicht verzichtet, hätte es mich betroffen.
Zumindest sind solche Regelungen auch in gewisser Weise eine Frechheit, denn die meisten Angestellten kriegen von solchen Änderungen i.d.R. nichts mit und vom AG fehlt natürlich auch jeglicher Hinweis an den Mitarbeiter.
Ist das um Geld zu sparen oder steckt da etwas Vernünftiges dahinter?
MoinMoin:
Es wäre eine Tolle Dienstleistung des Personalrates, wenn er alle Mitarbeiter anschreibt und sagt: Hey es hat sich was bei der EGO IT / Soziales / Hausmeister geändert, bitte guckt mal nach, ob es euch betrifft, im Anhang findet ihr den neuen für euch gültigen Änderungsvertrag.
Eine Beratung dürfen wir euch nicht geben, aber ihr könnt ja mal bei der Personalstelle oder der Gewerkschaft nachfragen.
Bei uns hat das die Personalstelle gemacht, macht dem ich sie darauf hingewiesen habe (na ja sind nur 10 % TBs bei uns, da haben die sowas natürlich nicht selbst gemerkt.)
Aber was findest du an einer Regelung den eine Frechheit, die eingeführt wird, damit der MA selbst entscheiden kann, ob für ihn und seiner individuelle Situation ein EGO Wechsel lohnt?
Denn bei uns habe einige darauf verzichtet, weil von 11 auf 12 wären es 7 Jahre bis zum Break Even gewesen!
So wurde gewartet und dann eine Tätigkeitsänderung durchgeführt, als die Stufe passte.
MeinerEiner:
Ja, die Regelung ist so gesehen auf jeden Fall sinnvoll, aber es wäre es nicht allgemein sinnvoll den AG dazu zu verpflichten den AN über solche relevanten Änderungen zu informieren. Dass der PR das weitergibt ist vielleicht auch eher die Ausnahme. Das ist aber nur Bauchgefühl.
Für die letzte Änderung gab es doch auch eine Antragsfrist, die nicht viel "Wartezeit" zuließ, oder?
MoinMoin:
Du meinst also, der AG sollte tariflich verpflichtet werden allen Mitarbeitern per Hauspost o.ä. (und gegenzeichnen ? und der Erklärung das der AN es empfangen und Verstanden hat? :o ;D ) die Änderungen des gemeinschaftlichen Arbeitsvertrages schriftlich mitzuteilen?
Oder würde ein Vermerk auf der Lohnabrechnung nicht reichen?
Also im Ernst, wenn der An so ein Lemming ist, dass er nicht weiß, dass da was verhandelt wird und er nicht bemerkt, dass er plötzlich mehr Lohn bekommt oder bekommen kann, dann ist er alleinig selber Schuld.
Zum einen ist es doch so, dass alle AN diese Info bekommen, sofern sie mit verhandelt haben, also in der Gewerkschaft sind. Denn diese wurde darüber per Rundbrief aufgeklärt.
Und zum anderem, dass die hier im Forum gerne Trittbrettfahrer genannten An, die die tariflichen Ergebnisse mit nehmen, ohne aktiv dafür was zu tun (also der Gewerkschaft Geld geben), die sollen dann noch mehr der Hintern gepudert werden? Per tariflicher Regelung?
Ehrlich gesagt: Warum?
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