Autor Thema: Höhergruppierung IT TV-L aufgrund neuer EGO: Ergebnis da, aber jetzt...  (Read 6264 times)

Amondüül

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Ein erfreuliches Update: Plötzlich ging alles recht schnell. Das Personalbüro wurde über die "Höhergruppierung" informiert, ich bekam einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag, dass ab dem 01.01.2021 meine EG eben die 11 ist, und das Versorgungsamt schickte mir korrigierte Sozialversicherungsnachweise von 2021 und 2022. In meinem neuen Gehaltsnachweis ist eine Nachzahlung enthalten, die sich genau mit dem deckt, was ich ausgerechnet hatte. Auch der Neustart der Stufenlaufzeit ist korrekt berechnet worden.

Eine Frage habe ich aber doch noch: Die Stufenlaufzeit begann ja von vorne bei Stand 01.01.2021. Dadurch "verliere" ich ein Jahr, das war von mir so erwartet und nach Berechnung auch für dennoch lohnend erkannt worden. Hier mal kurz meine Stufen (ich bin zum 01.01. eingestellt worden, daher bei mir Stufe gleich Jahr):

JahrEG10EG11
.........
20192-
20203-
202133
202233
202343
202444
202544
202644
202754
202855
.........

Dadurch verdiene ich in EG 11 ggü EG 10 sozusagen immer im letzten Jahr der Stufe weniger. Also z.B. in 2023 und in 2028. Wie gesagt, von mir erwartet und einkalkuliert. Nun meinte ein Kollege, dass ich in diesen Jahren nicht schlechter gestellt sein dürfte als in der urspünglichen EG, also das Minus ausgeglichen werden müsse. Kann das sein? Halte ich kaum für möglich. das würde sich ja dann in der gesamten Kette bis hin zur Stufe 6 hochziehen? Aber fragen wollte ich dennoch einmal, was ihr dazu sagt.

Danke und viele Grüße.

MoinMoin

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Nun meinte ein Kollege, dass ich in diesen Jahren nicht schlechter gestellt sein dürfte als in der urspünglichen EG, also das Minus ausgeglichen werden müsse. Kann das sein?
Nein, dass ist mEn Unsinn.
Wenn aber der Kollege für diese Behauptung ein Quelle hat, dann her damit.


Amondüül

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Ich schätze mal Hörensagen... Wollte aber dennoch nachgefragt haben.

Ich möchte an dieser Stelle ein großes Dankeschön an das Forum schreiben, das hat mir wirklich sehr geholfen.

Blueman

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Ich hatte damals auch den Antrag aufgrund der neuen EGO gestellt und wurde immer damit vertröstet, dass man eine externe Firma beauftragen wird, die meine Stelle bewerten soll. Da das bis heute immer noch nicht passiert ist, habe ich den Schlussstrich gezogen und zum Ende des Jahres gekündigt und fange in der Privatwirtschaft an. Meine Frage ist jetzt, wie verhält es sich mit dem immer noch laufenden Antrag, wenn ich nicht mehr im TV-L tätig bin und es zu einer positiven Entscheidung nächstes Jahr kommt und ich ja nicht mehr angestellt bin? Habe ich das Recht auf eine Nachzahlung aufgrund der Höhergruppierung oder verfallen alle meine Rechte mit dem Ausscheiden aus dem TV-L?

FearOfTheDuck

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Hast du regulär gekündigt, steht dir eine Nachzahlung zu. Wenn du deine Ansprüche entsprechend wirksam geltend gemacht hast, sind diese dann auch nicht verfallen.

Blueman

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Ich habe regulär gekündigt. Ich werde wahrscheinlich noch ein zweizeiler an die Personalabteilung schreiben, dass meine Ansprüche weiterhin bestehen bleiben sollen, auch wenn ich nicht mehr angestellt bin. Aber ich glaube nicht mehr dran, dass es überhaupt noch was wird, geschweige den ich eine Nachzahlung nach der Kündigung bekommen werde. Wie soll den meine Stelle durch eine externe Firma überprüft werden, wenn ich nicht mehr da bin? Naja, ist ja auch egal, nach vielen Jahren haben die einen guten IT Mitarbeiter verloren und merken es hoffentlich daran, dass kein gutes IT Personal zu den aktuellen TV-L Konditionen zu bekommen ist!

MoinMoin

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Deine Ansprüche kannst du auch vom ArbG eintreiben lassen.

FearOfTheDuck

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Und deine Eingruppierung kann selbstverständlich auch geprüft werden, wenn du dort nicht mehr bist. Die auszuübende Tätigkeit war/ist schließlich vorhanden.

Es liegt natürlich bei dir, ob du den Ärger und Aufwand weiter auf dich nimmst. Aber du ärgerst dich bereits jetzt, aber wenn der AG mit dem Beschiss durchkommen darf (sofern seine Rechtsmeinung nachweislich falsch war)...

fmd85

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Bei dir wären das ja ggf. 18 Monate.

32 Monate!

Welches Bundesland hat sich hier soviel Zeit gelassen, nicht zufällig HH?
Ich schließe mich hier teclis22 an, pass auf, dass du wegen der Nachzahlung nicht über den Tisch gezogen wirst.

Meine Nachzahlung belief sich auf 16 Monate und das war vor über einem Jahr.

BW? Bei uns hat es auch so lange gedauert  >:(

Ja, Baden-Württemberg.

Nicht nur in BW ist man so träge  ;D

Ich habe den "Höhergruppierungsantrag" ebenfalls fristgerecht abgegeben und habe immernoch keine Rückmeldung, außer einer kurzen Mail der Personalabteilung aus dem Sommer diesen Jahres, in der man sinngemäß gebeten wurde von Rückfragen abzusehen, da man als Dienststelle keinerlei Einfluss auf die Bearbeitung hat.

Es wurde wohl nach Entgeltgruppen/Fallkonstellationen getrennt, dann auf verschiedene Stellen verteilt und ich habe das Glück in einer der Entgeltgruppen zu sein, die ebenfalls beim Landesfinanzministerium entschieden werden müssen. Kollegen aus anderen Entgeltgruppen haben ihr Zusagen/Absagen diesen Sommer erhalten und auch schon die entsprechenden Nachzahlungen ausgezahlt bekommen.

Ich rechne nicht mehr mit einer Entscheidung in diesem Jahr und wenn man dem Buschfunk glauben darf, was die zuständige Staatssekretärin bzw. der Staatssekretär darauf angesprochen gesagt haben soll, wäre ein positiver Bescheid schon eine Überraschung. Mir ist es mittlerweile egal. Wenn es klappt - gut, wenn nicht, auch gut. Es gibt genug freie IT-Stellen bei Bund und Kommunen, an die wir damit ja eigentlich finanziell angeglichen werden sollten. Dann muss man halt nochmal wechseln.

MoinMoin

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Und deine Eingruppierung kann selbstverständlich auch geprüft werden, wenn du dort nicht mehr bist. Die auszuübende Tätigkeit war/ist schließlich vorhanden.

Es liegt natürlich bei dir, ob du den Ärger und Aufwand weiter auf dich nimmst. Aber du ärgerst dich bereits jetzt, aber wenn der AG mit dem Beschiss durchkommen darf (sofern seine Rechtsmeinung nachweislich falsch war)...
Noch hat der AG noch keine Rechtsmeinung geäußert  8)
Das einfachste ist doch sich selbst eine Rechtsmeinung bilden und die dann einklagen.