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Höhergruppierung IT TV-L aufgrund neuer EGO: Ergebnis da, aber jetzt...

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MeinerEiner:
Du bist ab 1.1.2021 höhergruppiert und hast rückwirkend Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Einen Antrag auf Höhergruppierung gibt es grundsätzlich nicht und vielleicht sollten eure Personaler lieber eine andere Tätigkeit ausüben.

Amondüül:

--- Zitat von: seberus am 05.07.2023 20:51 ---
--- Zitat von: Fritte am 05.07.2023 18:28 ---
--- Zitat von: teclis22 am 05.07.2023 17:23 ---Bei dir wären das ja ggf. 18 Monate.

--- End quote ---

32 Monate!

Welches Bundesland hat sich hier soviel Zeit gelassen, nicht zufällig HH?
Ich schließe mich hier teclis22 an, pass auf, dass du wegen der Nachzahlung nicht über den Tisch gezogen wirst.

Meine Nachzahlung belief sich auf 16 Monate und das war vor über einem Jahr.

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BW? Bei uns hat es auch so lange gedauert  >:(

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Ja, Baden-Württemberg.

TVWaldschrat:
Verbrecher sind das, wenn sie einem so lange den zustehenden Lohn vorenthalten

ISN:
In diesem Fall war sehr wohl ein Antrag auf Höhergruppierung erforderlich, wenn die Änderung der Entgeltordnung zu einer höheren Entgeltgruppe führte. Ob der gestellte Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung aufgrund Änderung der Entgeltordnung als Antrag auf Höhergruppierung gilt, müsste notfalls gerichtlich entschieden werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: ISN am 06.07.2023 13:10 ---In diesem Fall war sehr wohl ein Antrag auf Höhergruppierung erforderlich, wenn die Änderung der Entgeltordnung zu einer höheren Entgeltgruppe führte. Ob der gestellte Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung aufgrund Änderung der Entgeltordnung als Antrag auf Höhergruppierung gilt, müsste notfalls gerichtlich entschieden werden.

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Eigentlich nein.
Es war ein Antrag auf Anwendung der EGO (nach §27f  glaube ich) notwendig, die dann sofort ihre Wirkung entfaltet hat.
Diesen Antrag konnte man nur stellen, wenn damit eine HG erfolgte.
Zu prüfen war da nichts, einfach nur die EGO anwenden.
Wenn der AG solange braucht um sich eine Rechtmeinung zu bilden (weil er unter Umständen nicht mehr weiß, was er für Tätigkeiten seinen MA gegeben hat??), dann ist es reines Organisationsversagen und ab einer gewissen zeit (6 Wochen nach Antrag) hätte man durchaus auf das einem zustehende Entgelt klagen können.
Zumindest sollte man da ordentlich Verzugszinsen einfordern, machen aber die Lemminge wahrscheinlich auch nicht.

Denn bekanntermaßen versagen da auch die Mitarbeiter, die es eben mit sich machen lassen, weil sie eben uninformiert bzgl. ihrer Rechte sind.

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