Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund

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MoinMoin:

--- Zitat von: Stankowitsch am 12.07.2023 14:46 ---Die haben jetzt den Vogel abgeschossen....

Ich hatte mit der Dame nochmal Kontakt und weitere Argumente für die Stufenmitnahme geliefert. Diese hat sie dann weitergetragen und dann kam sie mit der Info, dass nach erneuter Prüfung des Sachverhalts für mich nur die Stufe 1 in Betracht kommt  ;D ;D ;D

27 Jahre im ÖD, 20 Jahre im gD im Bereich Organisation, nahtloser Wechsel und dann Stufe 1?

Ich glaub mein Schwein pfeifft...oder sie arbeiten richtig schlecht. Sprachen dann noch davon, dass ich aus dem Landestarif komme...was ja nicht stimmt.

--- End quote ---
Nun sie hat Recht, dass tariflich dir nur die Stufe 1 zusteht.
Das der AG aber tariflich dir auch die Stufe geben kann ist oftmals der Leitung nicht bekannt.

Ich würde an der Personalstelle vorbei, der Führung mitteilen, dass sie offensichtlich dich nicht haben wollen, da sie dir nur die Stufe 1 anbieten, was überraschend ist, da ja bekanntermaßen man dir tariflich problemlos die Stufe 5 geben kann und darf.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Führungen oftmals nicht wissen, wie unwissend die Personaler sind und auf deren Lügen reinfallen.

FearOfTheDuck:
Ist natürlich mal wieder ein Paradebeispiel für die überragende Fachkompetenz der Personalkräfte. ;)

Zuerst erkennt man nicht, dass keine einschlägige BE vorliegt. Und dann zieht man sein Angebot zurück, das dem Bewerber fast schon zu niedrig war, versteift sich auf den Minimalanspruch, obwohl mehr möglich sein kann... Großes Kino!  :o

MoinMoin:
Und sie können so weiter machen, weil alle behaupten tut uns Leid mehr geht tariflich nicht, obwohl diese Aussage eine klare Lüge ist.

Stankowitsch:
Berufserfahrung liegt meines Erachtens vor, Prozessmanagement und Digitalisierung mache ich ja seit über 20 Jahren. Natürlich ist es nicht genau das, was ich zukünftig tun soll, dennoch vorhanden.

Wie wollen Sie Personal gewinnen mit so einem Angebot? Ich hab jetzt erstmal Urlaub und warte ab, was noch passiert. Sie kennen meine Bedingungen und auch sämtliche Fristen und Co.

Entweder sie wollen eine gute Fachkraft oder sie lassen es. Unter Wert muss sich ja heute niemand mehr im öD verkaufen. Ich "falle" ja weich!

E15TVL:
Nein, einschlgägige Berufserfahrung (und darauf kommt es an) liegt vor, wenn eine Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Eine solche kann nicht in einer niedrigen Entgeltgruppe erwoben wurden sein (sonst wäre sie ja nicht "im Wesentlichen unverändert"). Deine 20 Jahre sind aber sicherlich für die zukünftige Tätigkeit förderlich. Was ihr, also Bundesbehörde und du, daraus macht, ist euer Ding und Verhandlungsmasse.

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