Autor Thema: Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund  (Read 10141 times)

Stankowitsch

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Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
« Antwort #15 am: 13.07.2023 08:10 »
Ja ok, kann ich inhaltlich nachvollziehen. Nur dann finden Behörden ja nie vernünftiges Personal. Das bedeutet im wesentlichen ja das nur Leute aus der gleichen Entgeltgruppe in Frage kommen und diese fast genau dieselbe Aufgabe in der neuen Behörde wahrnehmen müssten. Warum also dann ein Wechsel?

Naja, mal abwarten.

MoinMoin

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Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
« Antwort #16 am: 13.07.2023 08:36 »
Nein, einschlgägige Berufserfahrung (und darauf kommt es an) liegt vor, wenn eine Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Eine solche kann nicht in einer niedrigen Entgeltgruppe erwoben wurden sein (sonst wäre sie ja nicht "im Wesentlichen unverändert").
So wird es standardmäßig gehandhabt. Aber in der Pauschalität nicht ganz korrekt.
Jemand in der 9b kann durchaus Tätigkeiten der 12 ausüben nur halt nicht mit ausreichenden Zeitanteilen, trotzdem würde er dort als 9bler auch einschlägige Berufserfahrung für eine 12er Einstellung erlangen.

MoinMoin

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Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
« Antwort #17 am: 13.07.2023 08:44 »
Ja ok, kann ich inhaltlich nachvollziehen. Nur dann finden Behörden ja nie vernünftiges Personal. Das bedeutet im wesentlichen ja das nur Leute aus der gleichen Entgeltgruppe in Frage kommen und diese fast genau dieselbe Aufgabe in der neuen Behörde wahrnehmen müssten. Warum also dann ein Wechsel?

Naja, mal abwarten.
Bei uns würdest du die Stufe 5 angeboten bekommen, sofern du auf Platz 1 stehen würdest und die anderen Mitbewerber nicht gut genug sind.
Wir würden sogar im VG fragen, ob du für Stufe 1 kommen würdest, bzw. für welche Stufe du kommen würdest.
Damit wäre dann aktenkundig, dass wir dir die eindeutig existierenden förderliche Zeiten anerkennen müssen um dich zu bekommen.

Wenn also diese Looser Personaler dieser verträumten Behörde es dir nicht anbieten, nachdem du es eingefordert hast, dann ist es halt deren Looser Philosophie und das versagen der Behörde und die können warten bis sie einen Looser MA finden, der halt nichts kann und deswegen nichts besseres findet.

Wie gesagt: Melde das direkt den Menschen die dich wollen, nicht den Personaler und teilen denen direkt mit, dass du weißt, dass es tariflich möglich ist, dir die Stufe 5 zu geben und wenn sie dieses nicht machen, dann ist das für dich die klare Ansage, dass sie dich nicht einstellen wollen.
und füge hinzu, dass wenn jemand aus dem Personalbüro behauptet, dass würde tariflich nicht gehen, dann ist das eine Falschauskunft und die sollten mal einen Blick in den §16 werfen und ihren Job machen.

Lorenzo von Matterhorn

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Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
« Antwort #18 am: 20.07.2023 09:01 »
Unter Umständen wendet die Behörde aber auch einfach nur die bestehenden Gesetze korrekt an. Einschlägige Berufserfahrung liegt wie bereits erwähnt vermutlich nicht vor. Förderliche Zeiten lassen sich nur bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs anerkennen. Wenn in deinem Einstellungsverfahren aber 10 andere hinter dir gleich geeignet (bzw. für die Besetzung der Stelle qualifiziert) sind, fehlt meines Erachtens die Grundlage für die Anerkennung förderlicher Zeiten. Korrigiert mich gern, falls ich das falsch sehe.

Darüber hinaus erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Ministerialzulage nur in den obersten Bundesbehörden, sprich Bundesministerien, gezahlt wird und nicht in jeder Bundesbehörde. (weil du davon ausgingst diese zu erhalten)

Fragmon

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Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
« Antwort #19 am: 01.08.2023 12:53 »
Nein, einschlgägige Berufserfahrung (und darauf kommt es an) liegt vor, wenn eine Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Eine solche kann nicht in einer niedrigen Entgeltgruppe erwoben wurden sein (sonst wäre sie ja nicht "im Wesentlichen unverändert"). Deine 20 Jahre sind aber sicherlich für die zukünftige Tätigkeit förderlich. Was ihr, also Bundesbehörde und du, daraus macht, ist euer Ding und Verhandlungsmasse.

Korrekt. Sobald es einen guten Zweitplatzierten im Verfahren gibt, wird die Tür für die Nutzung von Kann Regelungen immer kleiner, da es kein dringendes Personalgewinnungsinteresse mehr gibt.

....Zumal es mit der Ministerialzulage und den erfolgreichen Tarifverhandlungen ab nächstes Jahr zumindest mehr sein wird, als es jetzt ist.

Nächstes Jahr gibt es keine Tarifverhandlung auf Bundesebene. Der Tarifvertrag ist bis 31.12.2024 gültig.