Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte

<< < (2/2)

MoinMoin:

--- Zitat von: CCAAButz am 08.07.2023 19:01 ---Vielen Dank.
Ich bin in EG 12 und verantworte 15 MA im IT-Bereich. 6 MA im Benutzerservice (EG 9b), 8 MA in der Administration (EG 11) und ein Azubi. Bachelor vorhanden aber kein Master. Beim vorherigen AG war ich in EG 13 und hatte weniger MA zu verantworten.

--- End quote ---
Dann scheint der AG sich bzgl. deiner Bezahlung zu irren, da du mehr als drei EG11er hast,  ist deine Tätigkeit die einer EG13!
Master ist für die Eingruppierung nicht notwendig!
(ich gehe stumpf davon aus, dass du schon 3 Jahre voll hast  8)

Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus
der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

CCAAButz:
Danke dir.
Die Frage ist nur ob ich wegen 500 € brutto p.a. ein Fass aufmachen sollte  ;D

MoinMoin:
Klar, kommt auf die Stufe drauf an und ob man dann, wenn man in S6 ist noch 20% der Stufe 2 obendrauf einfordert.

CCAAButz:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.07.2023 14:05 ---Klar, kommt auf die Stufe drauf an und ob man dann, wenn man in S6 ist noch 20% der Stufe 2 obendrauf einfordert.

--- End quote ---

Nunja, bin in Stufe 5.
Stehen mir denn diese 20% sobald ich in Stufe 6 komme? 🤷‍♂️

MoinMoin:

--- Zitat von: CCAAButz am 09.07.2023 14:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.07.2023 14:05 ---Klar, kommt auf die Stufe drauf an und ob man dann, wenn man in S6 ist noch 20% der Stufe 2 obendrauf einfordert.

--- End quote ---

Nunja, bin in Stufe 5.
Stehen mir denn diese 20% sobald ich in Stufe 6 komme? 🤷‍♂️

--- End quote ---
Zustehen tut da niemanden etwas.
Aber nach §16.5 kann der AG eine Zulage von bis zu 2 Stufen oder wenn man das Entgelt der Endstufe erhält 20% von Stufe 2 gewähren.

Der ganz findige Spid meinte einst sogar, dass wenn man eine Zulage bekommt, so dass man das Entgelt der Stufe 6 bekommt, können man oben drauf diese 20 % ebenfalls geben,da machen allerdings die PA erst recht nicht mit  ;D

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version