Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beluev:
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
Problematisch ist aus meiner Sicht, wenn nicht nach Eignung sondern nach intransparenten Gründen Personen auf Leitungspositionen gesetzt werden-wo sie dann Jahrzehnte schlechte Arbeit leisten.
Wenn man intern gute Leute hat, können die auch in einem externen Ausschreibungsverfahren bestehen.
Aber das ist nur meine Ansicht dazu.
Rechtlich scheint da dann wohl nichts zu machen zu sein.
Beluev:
Eine Frage noch: in der BLV steht, wenn es sich nicht um Einstellungen handelt.
Bedeutet das, nur, wenn Stellen sozusagen wegfallen - wenn die Stelle des Internen also nicht neu besetzt werden würde?
Oder wie ist das zu verstehen?
Opa:
Die Einstellung ist das erstmalige Begründen eines Beamtenverhältnisses. Es kommt also nicht auf die Stelle an, sondern darauf, ob der Dienstherr den Beamten schon vorher hatte oder nicht.
Auch für diese Einschränkung sieht die BLV Ausnahmen vor.
Beluev:
Ok, danke! Das macht es klarer!
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version