Autor Thema: [NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf  (Read 2727 times)

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Antw:[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf
« Antwort #15 am: 14.07.2023 09:12 »
Hallo!

Ja da antworte ich doch gerne drauf!

•   Pension
•   Unbefristete Entgeltfortzahlung (bis zur amtsärztlichen Untersuchung)
•   Familienzuschlag (Kinder (plural) kommen bestimmt)
•   Ortszuschlag (Mietzuschlag?)
•   „echte“ Unkündbarkeit
•   PKV (inkl. PV) für rund 300-350 Euro (E9a Stufe 4  =  GKV 315,90 Euro UND PV 73,57 Euro)
•   Versetzung in den Ruhestand (Keine EU Rente)
•   Erreichen von A9 m.D. reicht zwei Jahre vor dem Pensionsbeginn um als Grundlage für die gesamte Pensionsdauer herangezogen zu werden


Die Liste kann gerne ergänzt werden   ;)

- im md nimmt sich Pension und Rente / Betriebsrente nicht viel
- Entgeltfortzahlung kann man als Angestellter bei Bedarf für wenig Geld versichern
- unkündbar bist du faktisch auch als Angestellter, wenn man nicht gerade silberne Löffel klaut. Wenn man weitergehend gegen verhaltsbedingte Kündigungen abgesichert sein möchte, stimmt ansonsten etwas nicht
- PKV-Schutz kann man als Angestellter bei Bedarf für wenig Geld versichern
- Differenz zur Mindestpension bei Erwerbsunfähigkeit kann man als Angestellter bei Bedarf für wenig Geld versichern

Rein monetär betrachtet lohnt sich die lebenslange Knechtschaft nur, wenn man viele Kinder hat und keine beruflichen Ambitionen über die bestehende Laufbahngruppe bestehen.

Kai

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Antw:[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf
« Antwort #16 am: 14.07.2023 10:27 »
Hallo und guten Morgen!

Meine kleine Antwort:

•   Im Jahre 2002 wurde das „Versorgungsmodell“ bei Angestellten aufgegeben. Daher existiert nur noch eine klassische Betriebsrente. Der Leistungsbeginn wurde an die Vorschriften des SGB VI gekoppelt und kann bei vorzeitigem Renteneintritt nicht, auch nicht mit Abzügen in Anspruch genommen werden. Es wird nur bei EU Renteneintritt geleistet. Zusatzversicherung nur noch gegen einiges Geld via Riester-Rente.

•   EFZ ist eben nur gegen eigenes Geld versicherbar. Nicht „Frei-Haus“. Nach dem Zeitraum des EntgFG ist Schluss und man sitzt bei 60% im Krankengeld.

•   Die de-facto Unkündbarkeit existiert nur noch bei einem Beamten. Außer bei einem schweren Dienstvergehen, oder bei einem Jahr Freiheitsstrafe kann er nicht aus dem Dienst entfernt werden. Sogar die Unfähigkeit des Beamten ist kein Dienstvergehen! Der Angestellte kann bei sogar bei (grob fahrlässigen) Magelleistungen abgemahnt und entlassen werden.

•   Der PKV Schutz muss gegen eigens Geld versichert werden. Ebenfalls nicht „Frei-Haus“.

•   Die EU Versicherung muss ebenfalls gegen eigens Geld versichert werden…


Wie der Kollege bereits erwähnte, kommt in NRW „was zusammen“, wenn man eine Familie gründet. Aktuell erhält hingegen der Angestellte seine (tarifliche) Vergütung und im Falle des Nachwuchses, wenn überhaupt einen Blumenstrauß von der Dienststelle.

Für mich ist in E9a auch Edeka.

Ich denke, dass Personen die Karriere machen wollen, nach Wertschätzung oder gar Anerkennung streben, ohnehin im öffentlichen Dienst fehl am Platz sind.

 :)

Edit:

Ich habe noch die Absicherung der Familie im Ablebensfall vergessen.

Ich erlebe selbst gerade in der Familie zwei Fälle, wo das verstorbene Elternteil angestellt gewesen ist und die Kinder und die Witwe, bzw. der Witwer nur einen warmen Händedruck von der DRV erhalten. Das LBV zahlt ebenfalls nur eine geringe Summe. Die Listungen sind SV Pflichtig, d.h. dass auf die Renten noch Sozialabgeben des verstorbenen zu zahlen sind….

Das Leistungsrecht der Beamten kenne ich jetzt selbst nicht, dürften vermutlich aber auch (deutlich) höher ausfallen, als die der Angestellten aus der DRV.

« Last Edit: 14.07.2023 10:42 von Kai »

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Antw:[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf
« Antwort #17 am: 14.07.2023 10:55 »
Zusammengefasst: Viele Vorteile des Beamtentums kann man auch als Angestellter mit Versicherungen sicherstellen, kostet nur extra. Sind also keine exklusiven Vorteile, sondern gegen Geld ebenfalls darstellbar.
Somit ist es nur ein Rechenexempel.

Da auch Angestellte nur bei grob fahrlässigen Mangelleistungen verhaltensbedingt gekündigt werden können muss man sich überlegen, ob der eigene Anspruch an die Arbeit so ist, dass man dagegen eine Absicherung braucht.

Insoweit ergeben sich relevante finanzielle Unterschiede nur bei Vorhandensein von (vielen) Kindern.

Insoweit ist es eine Abwägungsentscheidung, auch was die weitere Karriereplanung angeht, ob man sich lebenslang in ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis begeben möchte.

Kai

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Antw:[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf
« Antwort #18 am: 14.07.2023 12:07 »
Ganz genau so würde ich es auch sehen. Es ist um bleibt ausschließlich ein Rechenexempel, wenngleich die spätere Versorgung (Kostenneutral) besser ist.

Bei Kindern, die wir auch haben möchten, „lohnt“ es sich schon, darüber nachzudenken.

Kurz um, vielen Dank an alle die hier geantwortet haben!


Bastel

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Antw:[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf
« Antwort #19 am: 14.07.2023 12:35 »

- im md nimmt sich Pension und Rente / Betriebsrente nicht viel


Wenn die aktuelle Inflation noch ein paar Jahre anhält, wird die Differenz für Bestandsrenter richtig spürbar.


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Antw:[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf
« Antwort #20 am: 14.07.2023 12:57 »

- im md nimmt sich Pension und Rente / Betriebsrente nicht viel


Wenn die aktuelle Inflation noch ein paar Jahre anhält, wird die Differenz für Bestandsrenter richtig spürbar.

In der Tat. Renten wurden deutlich stärker erhöht als die Pensionen.

Bastel

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Antw:[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf
« Antwort #21 am: 14.07.2023 14:01 »

- im md nimmt sich Pension und Rente / Betriebsrente nicht viel


Wenn die aktuelle Inflation noch ein paar Jahre anhält, wird die Differenz für Bestandsrenter richtig spürbar.

In der Tat. Renten wurden deutlich stärker erhöht als die Pensionen.

Allerdings nicht die VBL...