Hallo und guten Morgen!
Meine kleine Antwort:
• Im Jahre 2002 wurde das „Versorgungsmodell“ bei Angestellten aufgegeben. Daher existiert nur noch eine klassische Betriebsrente. Der Leistungsbeginn wurde an die Vorschriften des SGB VI gekoppelt und kann bei vorzeitigem Renteneintritt nicht, auch nicht mit Abzügen in Anspruch genommen werden. Es wird nur bei EU Renteneintritt geleistet. Zusatzversicherung nur noch gegen einiges Geld via Riester-Rente.
• EFZ ist eben nur gegen eigenes Geld versicherbar. Nicht „Frei-Haus“. Nach dem Zeitraum des EntgFG ist Schluss und man sitzt bei 60% im Krankengeld.
• Die de-facto Unkündbarkeit existiert nur noch bei einem Beamten. Außer bei einem schweren Dienstvergehen, oder bei einem Jahr Freiheitsstrafe kann er nicht aus dem Dienst entfernt werden. Sogar die Unfähigkeit des Beamten ist kein Dienstvergehen! Der Angestellte kann bei sogar bei (grob fahrlässigen) Magelleistungen abgemahnt und entlassen werden.
• Der PKV Schutz muss gegen eigens Geld versichert werden. Ebenfalls nicht „Frei-Haus“.
• Die EU Versicherung muss ebenfalls gegen eigens Geld versichert werden…
Wie der Kollege bereits erwähnte, kommt in NRW „was zusammen“, wenn man eine Familie gründet. Aktuell erhält hingegen der Angestellte seine (tarifliche) Vergütung und im Falle des Nachwuchses, wenn überhaupt einen Blumenstrauß von der Dienststelle.
Für mich ist in E9a auch Edeka.
Ich denke, dass Personen die Karriere machen wollen, nach Wertschätzung oder gar Anerkennung streben, ohnehin im öffentlichen Dienst fehl am Platz sind.
Edit:
Ich habe noch die Absicherung der Familie im Ablebensfall vergessen.
Ich erlebe selbst gerade in der Familie zwei Fälle, wo das verstorbene Elternteil angestellt gewesen ist und die Kinder und die Witwe, bzw. der Witwer nur einen warmen Händedruck von der DRV erhalten. Das LBV zahlt ebenfalls nur eine geringe Summe. Die Listungen sind SV Pflichtig, d.h. dass auf die Renten noch Sozialabgeben des verstorbenen zu zahlen sind….
Das Leistungsrecht der Beamten kenne ich jetzt selbst nicht, dürften vermutlich aber auch (deutlich) höher ausfallen, als die der Angestellten aus der DRV.