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[NI] Höhergruppierung der hausinternen Angestellten im Vergleich zu den Beamten

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MoinMoin:

--- Zitat von: ScorpAeon am 09.07.2023 19:48 ---Wenn man direkt mit E9a eingestellt wird, wo ist da die Motivation für gute Arbeitsleistungen für eine bessere Eingruppierung?

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Wieso sollte es da eine andere Motivation geben, als die seinen Job gut zu machen?
Man macht gewisse Tätigkeiten als Angestellter und wird entsprechend bezahlt. that's it.

Den "Karriere?" Weg, wie er beim Beamten zelebriert wird, gibt es nicht.

Man kann sich motivieren höherwertige Aufgaben anzustreben, aber warum sollte man als Angestellter mit EG6 anfangen, wenn die Fähigkeiten und die Ausbildung einen es erlauben Aufgaben der EG9a oder EG13 auszuüben?


--- Zitat ---Aber jetzt, man degradiert gelernte Kräfte um die anderen endlich angemessen zu bezahlen.

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Nein, da wird niemand degradiert!
Die Bewertung der EGs und As unterliegt komplett einer unterschiedlichen Systematik und haben nichts miteinander zu tun!


--- Zitat ---Da stimmt doch was nicht, dann wäre es sinniger die ganze Entgelttabelle der Angestellten zu reformieren und die zwar in E6, aber zu besseren Gehältern, zu belassen. Oder jetzt die E9a deutlich herabzustufen, was für diejenigen, die dort durch Leistung und Behördenzugehörigkeit hingekommen sind, wiederum extrem unfair wäre, daher müssten diese dann ggfls. ausnahmsweise nach E11 oder dergleichen bezahlt werden oder so.

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Nein, du hast offensichtlich dich noch nicht damit beschäftigt, warum diese Menschen jetzt auf 9a katapultiert werden.

Ganz simple gesprochen: Wenn ich als EG13er einen Text den ich handschriftlich aufgeschrieben habe, ins Reine schreiben, dann ist es EG13 Tätigkeit und nicht EG3 Schreibkraft, weil es in einem AV eine Zusammenhangstätigkeit ist und man eben NICHT jeden einzelschritt getrennt bewerten kann und darf.

Hier liegt halt das Problem vor, dass der AG nicht gewillt oder in der Lage war den Anteil der 9a Tätigkeiten innerhalb des einen Arbeitsvorganges zu steuern und zu zuweisen. Also ist der ganze Av eine 9a



--- Zitat ---Ich weiß nicht was man da tun kann, meint ihr bei der nächsten Verhandlungsrunde im Oktober (?) wird diese Ungerechtigkeit mitverhandelt oder angesprochen?
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Welche Ungerechtigkeit?
Das es zwei Systeme gibt? Die manchmal zu krass unterschiedlicher Bezahlung führt?
Obwohl gefühlt beide das gleiche machen?
Das gab es vorher auch schon, oft zum "Nachteil" der TB


--- Zitat ---Der Beamtenbund täte doch gut daran hier einzugreifen und klare Worte zu finden. Aber die Justiz hat einfach kein Geld (sagen sie, es wird ihnen einfach zu wenig zugesprochen, aber das ist ein anderes Thema, wenn auch verwandt) und wird bestimmt versuchen das auszusitzen.

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Man kann durchaus überlegen, ob die Systematik Falsch ist.
Bei den Tarifangestellten versuchen die AGs diese Systematik die zur 9a führt zu ändern, also die "Aufsplittung" der AVs.

Malkav:

--- Zitat von: Paragrafenreiterin am 08.07.2023 20:22 ---Die Beamte im mittleren Dienst wurden mit BVAnp-ÄG 2022 wenigstens alle eine Stufe angelupft.
Rechtspfleger (gehobener Dienst) sind so richtig gefi.....

[...]

Und getan wird Seitens des Beamten-/Rechtspflegerbundes nichts. Zumindest ist mir nichts bekannt. Dem Dienstherrn scheint das sowieso egal.

--- End quote ---

Also dass der Bund Deutscher Rechtspfleger in diesem Kontext nichts tuen würde, kann ich (zumindest für andere Länder) nicht unterschreiben. Politisch wird das Thema durchaus bespielt wie man z.B. an der LT-Drs. 20/962 aus Schleswig-Holstein sieht (https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00900/drucksache-20-00962.pdf).

Nur was sollen die machen, wenn aus dem dortigen Justizministerium als Antwort eiskalt kommt, dass ein Nettomehrverdienst von 33,89 EUR/Monat der Tätigkeit eines unabhängigen Organs der Rechtspflege samt Studium gegenüber einer ausführenden Beschäftigten in der Serviceeinheit angemessen ist? Aber irgendwann verdient man als Rechtspfleger:in ja mehr, was nach Ansicht des Ministeriums Motivation genug ist bzw. sein sollte  :o

Außer Klagen auf eine amtsangemessene Alimentation gibt es halt keine rechtliche Handhabe gegenüber dem Dienstherrn. Auch diesbezüglich gibt es vom Bund Deutscher Rechtspfleger ja gute Schützenhilfe in Form eines Gutachtens, welches über den dbb SH veröffentlicht wurde (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/auch-die-neuen-besoldungsvorschriften-sind-verfassungswidrig/).

Organisator:

--- Zitat von: Malkav am 10.07.2023 12:58 ---Nur was sollen die machen, wenn aus dem dortigen Justizministerium als Antwort eiskalt kommt, dass ein Nettomehrverdienst von 33,89 EUR/Monat der Tätigkeit eines unabhängigen Organs der Rechtspflege samt Studium gegenüber einer ausführenden Beschäftigten in der Serviceeinheit angemessen ist?

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Ich würde mal schauen, ob es eine Argumentation für ein Abstandsgebot für Angestellte und Beamte innerhalb des selben Tätigkeitsspektums (mD) gibt.

Sleepy86:
Hallo,
hier gibt es eine Petition zu dem Thema. Bitte gerne unterschreiben.
Ich hoffe ich darf den Link hier einstellen, die Petition heißt "Anpassung der Gehälter für Beamte des mittleren Justizdienstes" https://chng.it/QZPjrw7V

ScorpAeon:

--- Zitat von: Sleepy86 am 10.07.2023 14:28 ---Hallo,
hier gibt es eine Petition zu dem Thema. Bitte gerne unterschreiben.
Ich hoffe ich darf den Link hier einstellen, die Petition heißt "Anpassung der Gehälter für Beamte des mittleren Justizdienstes" https://chng.it/QZPjrw7V

--- End quote ---

Guten Morgen,
danke für den Hinweis, da habe ich direkt mit unterzeichnet, hoffentlich machen das genug andere auch.

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