Autor Thema: zeitlich befristete Abordnung von Kommune zum Bund möglich?  (Read 4389 times)

Stankowitsch

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Hallo allerseits,

ich bin seit über 25 Jahren bei einer Kommune angestellt und habe nun eine Zusage für eine unbefristete Stelle bei einer Bundesbehörde. Besteht tarifrechtlich die Möglichkeit sich zeitlich abordnen zu lassen mit der Option auf Wiederkehr?

So kann man als Beschäftigter reinschnuppern und der alte AG hat die Option, dass man nicht kündigt und ggf. wieder zurückkommt.

Meine Kündigungsfrist ist sowieso ewig lang und vll kann man sowas während dieses Zeitraumes durchführen?

MoinMoin

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Ja, das ist tariflich möglich.

Stankowitsch

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Wo liegt der Vorteil für den alten Arbeitgeber? Kann ich das als derjenige den es betrifft bestimmen oder wer muss sich da einigen?


MoinMoin

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Keine Ahnung ausser die von dir genannte Gründe, dass du zurück kommen könntest.
Ansonsten hat er damit nur Arbeit und es ist unwahrscheinlich das er das macht.
Abordnungen macht man ja idR nur bei Projekten oder andere zeitlich befristeten Verleihungen.

SinnedYam

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Ich habe diese Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber auch mal angesprochen. Ist allerdings der umgekehrte Weg. Von einer Bundesoberbehörde zur Kommune. Hier gab es die klare Aussage, dass das nicht gemacht wird, weil der Arbeitgeber mir keinen Freifahrtschein zum Schnuppern ausstellen wird. Wenn ich weg will, muss ich auch gehen. Nicht mal "testen"

Thomber

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Ich habe diese Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber auch mal angesprochen. Ist allerdings der umgekehrte Weg. Von einer Bundesoberbehörde zur Kommune. Hier gab es die klare Aussage, dass das nicht gemacht wird, weil der Arbeitgeber mir keinen Freifahrtschein zum Schnuppern ausstellen wird. Wenn ich weg will, muss ich auch gehen. Nicht mal "testen"

Na dieser Aussage wäre mir klar, was zu tun ist.   ;)

Umlauf

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Wenn der AG ein Interesse daran hat, geht das.
Hier Bund -> Kommune für 3 Monate im Rahmen von Aufstiegsverfahren für technische Mitarbeiter.
Genauso Land -> Bund im technischen Bereich.

Kommt auf die „Entscheider“ und deren Absprachen unter den beteiligten Behörden.