Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr S-H
jumbohoax:
Ich glaube das steht im LBKG.
FGL:
--- Zitat von: Wynchester am 10.07.2023 14:28 ---
--- Zitat von: Rene am 10.07.2023 14:18 ---Der AG kann sich das Geld von der Gemeinde zurückholen.
Für den AN ist es, als ob er gearbeitet hätte. (Hat er ja auch, nur eben nicht für den AG)
--- End quote ---
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?
--- End quote ---
§ 31 BrSchG, sofern es ein privater AG ist. Öffentliche AG haben keinen Erstattungsanspruch.
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