Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage TVL-Rückgruppierung
ELA52:
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin bisher in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Referentin), der in der Entgeltgruppe TVL-13 eingruppiert ist. Mein Arbeitgeber bietet mir über eine Weiterbeschäftigungsantrag einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Entgeltgruppe TVL-12 für exakt die gleiche Tätigkeit. Ich selbst habe einen Masterabschluss.
Ist dies ein Angebot, welches rechtens ist? Wäre mein Arbeitgeber aufgrund der exakten gleichen Tätigkeit und meines Hochschulabschlusses eigentlich gesetzlich verpflichtet mich in die TVL-13 einzugruppieren?
Vielen Dank!
MoinMoin:
Man ist entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und entsprechend macht der Ag einem bzgl. der EG keinen Angebot, sondern nur bzgl. der Tätigkeiten.
Wenn es also exakt die gleiche Tätigkeit mit gleichen Zeitanteilen ist, dann klagt man halt das korrekte Entgelt ein.
aronzo:
Liebe Ela52, die Eingruppierung ergibt sich aus dem Tarifvertrag (Eingruppierungsordnung) und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht aus deinem Abschluss. So Du bleiben willst, nimm die Stelle an und stelle mit Ablauf einer (erneuten?) Probezeit einen entsprechenden Überprüfungsantrag (Geltendmachung der Zahlung des Differenzbetrags nicht vergessen)! Behalte aber mal die Stellenbeschreibung deines bisherigen Jobs, könnte bei einer Klage von Interesse sein.
egotrip:
--- Zitat von: aronzo am 10.07.2023 16:04 ---Liebe Ela52, die Eingruppierung ergibt sich aus dem Tarifvertrag (Eingruppierungsordnung) Entgeltordnung und der tatsächlich ausgeübten übertragenen Tätigkeit, nicht aus deinem Abschluss. So Du bleiben willst, nimm die Stelle an und stelle mit Ablauf einer (erneuten?) Probezeit einen entsprechenden Überprüfungsantrag (Geltendmachung der Zahlung des Differenzbetrags nicht vergessen)! Behalte aber mal die Stellenbeschreibung deines bisherigen Jobs, könnte bei einer Klage von Interesse sein.
--- End quote ---
Ich habe einmal die Fehler von Aronzo korrigiert.
Organisator:
--- Zitat von: egotrip am 10.07.2023 16:19 ---
--- Zitat von: aronzo am 10.07.2023 16:04 ---Liebe Ela52, die Eingruppierung ergibt sich aus dem Tarifvertrag (Eingruppierungsordnung) Entgeltordnung und der tatsächlich ausgeübten übertragenen Tätigkeit, nicht aus deinem Abschluss. So Du bleiben willst, nimm die Stelle an und stelle mit Ablauf einer (erneuten?) Probezeit einen entsprechenden Überprüfungsantrag (Geltendmachung der Zahlung des Differenzbetrags nicht vergessen)! Behalte aber mal die Stellenbeschreibung deines bisherigen Jobs, könnte bei einer Klage von Interesse sein.
--- End quote ---
Ich habe einmal die Fehler von Aronzo korrigiert.
--- End quote ---
Nicht ganz vollständig, denn Probezeit und Überprüfungsantrag wäre auch noch zu streichen.
Wer solchen Vorschlägen folgt, kann nur scheitern.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version