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Studentische Aushilfskraft - Tarifverhandlungen

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LauraK02:
Hallo.

Bei uns werden demnächst diverse studentische Aushilfskraft beschäftigt. Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis 30.09.

Wie sieht es eigentlich mit diesen Beschäftigten aus, wenn zb ein Ergebnis analog dem Tvöd stattfindet? Werden diese Kräfte dann auch an zb einer möglichen Sonderzahlung der Inflationsprämie beteiligt, sofern diese per 01.10. beschäftigt sind oder sind diese Beschäftigten generell außen vor vor solchen Tarifgeschichten?

cyrix42:
SHK werden doch gar nicht vom TV-L erfasst. Insofern stellt sich die Frage, ob ein Abschluss in den Verhandlungen zum TV-L ähnlich dem zum TVöD ausfällt, in diesem Kontext nicht...

LauraK02:
Die studentischen Aushilfskräfte werden bei uns in einen Beschäftigungsverhältnis des TV-L in der Tarifgruppe EG2/1 für mindestens 4 Wochen bis max 70 Tage angestellt.

Deshalb meine Frage.

FearOfTheDuck:
Selbst wenn, ist eine Antwort höchst spekulativ. Es sind andere Verhandlungen mit anderen Akteuren. Angenommen das Ergebnis geht in die ähnlich Richtung, sind die Parameter eher willkürlich festgelegt und können daher ebenso festgesetzt werden.

cyrix42:

--- Zitat von: LauraK02 am 10.07.2023 20:28 ---Die studentischen Aushilfskräfte werden bei uns in einen Beschäftigungsverhältnis des TV-L in der Tarifgruppe EG2/1 für mindestens 4 Wochen bis max 70 Tage angestellt.

--- End quote ---

Na, ob die richtig eingruppiert sind…

Wie dem auch sei. Jedenfalls gibt es beim TVöD im „TV Inflationsausgleich“ keine Bemerkung, dass bestimmte Beschäftigtengruppen hier anders behandelt werden sollten. (Auszubildende und Studierende — in was für einem Arbeitsverhältnis auch immer diese stehen; duales Studium vielleicht? — erhalten jedoch nur eine geringere Zahlung.) Wie dies dann, sollte eine ähnliche Regelung in den Verhandlungen zum TV-L kommen, hier ausgestaltet wird, darüber lässt sich natürlich nur spekulieren.

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