Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenwechsel von EG 9b auf EG 10 und wieder zurück
Riemen:
Hallo,
ich bräuchte mal Eure Unterstützung zur Entwicklungsstufe:
Mein Tätigkeitsbeginn war der 01.07.2019 mit EG 9b Stufe 2, seit 01.07.2021 9b Stufe 3.
Zum 01.03.2023 Versetzung mit Höhergruppierung in Entgeltgruppe 10 Entwicklungsstufe 2.
Ich überlege nun zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu meiner alten Stelle EG 9b zurückzukehren. Wie verhält sich das mit der Entwicklungsstufe?
Ab 01.07.2024 wäre ich ja ohne den Stellenwechsel in Entwicklungsstufe 4 gekommen.
Beginnt die Stufenlaufzeit wieder von neu also z.B. ab 01.10.2023 dann komme ich erst ab 01.10.2024 in die Stufe 4?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
JC83:
--- Zitat von: Riemen am 11.07.2023 12:04 ---Hallo,
ich bräuchte mal Eure Unterstützung zur Entwicklungsstufe:
Mein Tätigkeitsbeginn war der 01.07.2019 mit EG 9b Stufe 2, seit 01.07.2021 9b Stufe 3.
Zum 01.03.2023 Versetzung mit Höhergruppierung in Entgeltgruppe 10 Entwicklungsstufe 2.
Ich überlege nun zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu meiner alten Stelle EG 9b zurückzukehren. Wie verhält sich das mit der Entwicklungsstufe?
Ab 01.07.2024 wäre ich ja ohne den Stellenwechsel in Entwicklungsstufe 4 gekommen.
Beginnt die Stufenlaufzeit wieder von neu also z.B. ab 01.10.2023 dann komme ich erst ab 01.10.2024 in die Stufe 4?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
--- End quote ---
Herabgruppierung erfolgt immer stufengleich. Sofern du das so machen willst, kostet das sehr viel Lehrgeld.
Riemen:
O.K. vielen Dank für die Antwort auch wenn Sie mir nicht gefällt :o
Eventuell besteht bei der Einstufung ja ein Verhandlungsspielraum?
MoinMoin:
Kompensierung via Zulage nach §16.5
ISN:
Wenn der Wechsel in die alte Entgeltgruppe innerhalb von 6 Monaten seit dem Verlassen dieser Entgeltgruppe erfolgt, kommst du wieder in die Stufe, in der du zuletzt warst, weil es dann keine schädliche Unterbrechung ist. So hat es zumindest Spid einmal erläutert.
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