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Kündigungsfrist TV-L / Beschäftigungszeit WiMi & Werkstudent
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Frubumi86:
Hallo zusammen,
ich habe bereits einige Themen in diesem Forum gelesen und finde leider einfach keine Antwort.
Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 01.04.2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter im TV-L.
Nun möchte ich kündigen.
Die Kündigungsfrist ist ja abhängig von der Beschäftigungszeit.
Und: "bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber werden deren Beschäftigungszeiten zusammengezählt."
Vor meiner WiMi-Stelle war ich bereits 1 Jahr als wissenschaftliche Hilfskraft und 1 Jahr als Werkstudent beim selben Arbeitgeber angestellt.
Kann mir jemand sagen, ob die Zeiten der Werkstudententätigkeit ebenfalls auf den Beschäftigungszeitraum angerechnet werden oder nicht?
Vielen Dank!
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