Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt
Eingruppierung AVR DD, angestellt an Privatschule, refinanziert durch ADD (RLP)
Organisator:
--- Zitat von: Halbwegsanonym am 13.07.2023 15:54 ---
--- Zitat von: Organisator am 13.07.2023 13:57 ---
--- Zitat von: Halbwegsanonym am 13.07.2023 13:36 ---Kannst du vielleicht noch etwas mehr auf die "tarifliche Willkür" eingehen? Ist die Argumentation, salopp "ja, für dich bekommen wir weniger Geld, deswegen EG10" von Seiten des Arbeitgebers dann nicht haltbar?
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Wenn sich die Eingruppierung wie vermutet (und im z.B. TVöD oder TV-L vorgesehen) nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten richtet, wäre die mangelnde Finanzierung kein rechtlich relevantes Argument.
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Noch ein weiteres Element: im Vertrag steht, dass der Eingruppierungskatalog der AVR DD nicht gilt, sondern die Vergütungstabelle der AVR DD die Grundlage für die Vergütung bildet. Eingruppierung und Entgeltgruppe werden an die AVR DD angelehnt. Ich bin da thematisch leider weit von entfernt. Bedeutet das, dass wir eben nicht nach übertragener Tätigkeit eingruppiert werden? Und, dass so eben die Höhe der Refinanzierung entscheidend ist?
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Das vermag ist aus der Ferne nur schwer zu bewerten. Wenn man sich aber nicht an bestehende Tarifverträge bindet, gibt es auch keine Tarifautomatik und folglich eine allgemeine Vertragsfreiheit mit der Anlehnung bei der Bezahlung an Engteltgruppen.
Mein pragmatischer Ansatz wäre, mir ganz schnell etwas anderes zu suchen, wo ich mit der Bezahlung zufrieden wäre. Selbst wenn - und das ist fraglich - du Anspruch auf deine Entgeltgruppe mehr hättest, wirst du diese wohl nicht kampflos bekommen.
Ich würde da meine Energie woanders für nutzen.
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