Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Dumme Frage ...

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MoinMoin:
Ich wüsste nicht, warum das seltsam sein sollte.
Der AG und der AN können sich doch einvernehmlich aussuchen ob und welchen Tarifvertrag sie benutzen, für ihren gemeinsamen Vertrag.
Solange nicht beide eine Tarifbindung haben, ist dass komplett unproblematisch.

Opa:
Mir ist kein öffentlicher Arbeitgeber bekannt, der in zwei Tarifverträgen gleichzeitig gebunden wäre. Dazu müsste er ja Mitglied in zwei Arbeitgebervereinigungen sein.

Zudem sieht die Satzung der VKA (§ 6) beispielsweise vor, dass die Mitglieder verpflichtet sind, auf den Abschluss von Tarifverträgen im Hoheitsbereich der VKA zu verzichten und die von der VKA abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Mir fehlt die Phantasie, welchen Spielraum der Arbeitgeber da noch hätte, ein Arbeitsverhältnis nach dem TVöD Bund zu begründen.

Zum Thema Jobcenter: Das Jobcenter in Gestalt der gemeinsamen Einrichtung hat keine Arbeitgebereigenschaft. Das Recht zur Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen verbleibt bei den Trägern der gemeinsamen Einrichtung, also der BA und der jeweiligen Kommune. In der Konsequenz findet auf das Arbeitsverhältnis entweder der TV-BA oder der kommunale Tarifvertrag (i.d.R. TVöD-VKA) Anwendung. Daraus resultiert eine unterschiedliche Bezahlung für identische übertragene Aufgaben „im gleichen Gebäude“.

Ob aktuelle Stellenausschreibungen sich auf Bund oder Kommune beziehen, hängt vom Stellenplan des Jobcenters ab. Wenn gerade jemand vom Bund in Rente gegangen ist, wird eine Stelle nach TV-BA ausgeschrieben. Wenn gerade ein kommunaler Mitarbeiter tot umgefallen ist, wird die Stelle nach TVöD ausgeschrieben.

MoinMoin:

--- Zitat von: Britta2 am 13.07.2023 15:17 ---
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 13.07.2023 13:10 ---Bist du sicher, dass es sich um ein und dasselbe Unternehmen im Haus handelt?
Das Gebäude an sich hat aber schon Mal nichts mit der Bezahlung zu tun.

--- End quote ---

Doch doch, es gibt nur diese eine - mit großem Logo am Haus ...
Sonst würde ich nicht fragen.

--- End quote ---
Und du hast dir diese unterschiedlichen AVs angesehen und da steht jeweils ioben der gleiche AG drauf?

Oder denkst du dir das nur und glaubste das nur?

Flying:

--- Zitat von: Britta2 am 13.07.2023 15:17 ---
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 13.07.2023 13:10 ---Bist du sicher, dass es sich um ein und dasselbe Unternehmen im Haus handelt?
Das Gebäude an sich hat aber schon Mal nichts mit der Bezahlung zu tun.

--- End quote ---

Doch doch, es gibt nur diese eine - mit großem Logo am Haus ...
Sonst würde ich nicht fragen.

--- End quote ---

Was hat das Logo damit zu tun?
Bei uns klebt auch ein großes Logo dran, trotzdem sitzt bspw. eine Naturschutzstiftung mit im Haus.

Opa:
Vielleicht haben die eine (Achtung:) Haustarifvertrag ;)

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