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Höhergruppierung zwingend eine Vertragsänderung?

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heretic:
§2 Abs. 1 NachwG  ;)

Alien1973:
Und ein Wechsel in der Entgeltgruppe dürfte als "wesentliche Vertragsbedingung" durchgehen nehme ich an, regelt das doch auch das Gehalt des AN.

Dann kann man in meinen Augen dieses Datum eines vorzulegenden Schriftstückes hernehmen wenn es um die Stufen geht. Damit wäre meine Kollegin nicht in der Stufe 3 Höhergruppiert worden sondern erst als sie bereits in Stufe 4 gewesen ist und damit behält sie die Stufe 4 auch in der neuen Gruppe.

Jetzt muss man das nur noch dem Personalamt verklickern....

McOldie:
Der Tarifvertrag schreibt nicht vor, welche Arbeitsbedingungen im Vertrag zu vereinbaren sind.
Wichtig ist jedoch, dass die Hauptpflichten der Arbeitsvertragsparteien, nämlich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers (einschließlich Umfang der Arbeitszeit) und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltzahlung, stets unmissverständlich festgelegt sein müssen (§ 611 Abs. 1, § 611a Abs. 2 BGB).
Ich persönlich kenne es auch nur, dass bei Änderungen der Entgeltgruppe ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag geschlossen wird (auch schon aus Gründen der Rechtssicherheit)

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