Autor Thema: [BW] Lebensalter Beamter, stehe auf dem Schlauch  (Read 1813 times)

janosch

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Guten Tag,
ich stehe gerade voll auf dem Schlauch...
Was sind die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis in BW?
Es gab hier doch mal Lebensalter vor Vollendung des 40 Lebensjahr? Wo genau finde ich dies im Gesetzt?
Wohl gibt es Ausnahmen für Lehrer und Richter.

Vielen Dank...
« Last Edit: 20.07.2023 00:45 von Admin2 »

PhRTurtle

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Antw:Lebensalter Beamter BW, stehe auf dem Schlauch
« Antwort #1 am: 19.07.2023 14:36 »
Hey janosch,
ich bin fündig geworden in der Landeshaushaltsordnung §48 LHO,
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/kx8/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HOBWV20P48&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint

"In den Landesdienst als Beamter oder Richter eingestellt oder versetzt werden kann ein Bewerber, wenn er im Zeitpunkt der Einstellung oder Versetzung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."